Manche Anbieter von Mobilfunkverträgen locken interessierte potentielle Neukunden mit einer unglaublichen Freigiebigkeit, was den Naturalrabatt beim erfolgreichen Vertragsabschluss angeht. Wer sich zur rechtskräftigen Unterschrift unter das dauerhaft bindende Vertragswerk entschließt, der wird nicht nur mit gratis Handys, sondern auch mit gratis LCD-Fernsehern, Computern und ähnlichem hochpreisigem Luxus überhäuft.
Bei so viel sensationeller Großzügigkeit würde es nicht wundern, wenn die Verantwortlichen hinter diesen Angeboten rote Mäntel und Mützen und lange weiße Bärte tragen würden. Doch glücklicherweise ist es nicht notwendig, den verloren gegangenen Glauben an den Weihnachtsmann zu reaktivieren, denn die ohne Frage vorhandene Gewinnerzielungsabsicht dieser Anbieter realisiert sich über die Konditionen des Vertrages. Deshalb sollte jeder genauestens abwägen, ob so ein Handybundle, also ein Handy-Geschenkebündel mit Vertragszwang, eine lukrative persönliche Option oder bestenfalls ein privates Nullsummenspiel darstellt.
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In diesem Falle bildet Lesen nicht nur, sondern kann dem Verbraucher bares Geld sparen.
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Reinfeld Sandra
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