Das Department of Health (Gesundheitsministerium) hat unter Mitwirkung von oeffentlichen Institutionen und privaten Anbietern einen freiwilligen Code of Practice (Verhaltenskodex) erarbeitet, der regelt, welche Voraussetzungen private Anbieter erfuellen sollen, die DNA-Analysen und Vaterschaftstests anbieten.
Die Regelungen enthalten darueber hinaus keinen Arztvorbehalt, d.h. kein faktisches Berufsverbot gerade fuer die Berufsgruppen, die in der Lage sind, eine DNA-Analyse durchzufuehren. Die privaten Anbieter werden positiv motiviert, denn eine Zulassung vor Gericht erfolgt nur dann, wenn man den Code of Practice einhaelt. So erfolgt eine positive Motivierung und Zusammenarbeit, anstelle von Androhungen massiver Sanktionierungen, wie Bestrafung der Labore mit Geldstrafen, die den Wert der Unternehmen uebersteigen koennen. Gleichzeitig wird der Kunde oder Auftraggeber des Abstammungstests nicht vom Gesetzgeber entmuendigt, in dem das Labor dafuer verantwortlich gemacht wird, sicherzustellen, daß fuer die entnommenen und zugesendeten Proben ein Einverstaendnis aller Beteiligten vorliegt. In Großbritannien ist der muendige Buerger dafuer verantwortlich, dem Labor gegenueber zu bestaetigen, daß die DNA-Probenentnahme in Einverstaendnis der Beteiligten erfolgte. Zusammenfassend kann man feststellen, daß die Zielsetzung der britischen Vorgehensweise die Schaffung von Klarheit und Richtlinien fuer Kunden und private Anbieter ist. Die deutsche Gesetzgebung scheint in vielen Teilen das Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit zu sein, die zum Ziel hat, den Wettbewerb einzuschraenken und private Labore vom Markt zu verdraengen. Die britische Richtlinie soll die Qualitaet der Analysen sicherstellen, waehrend das deutsche Gesetz gerade diejenigen, die kompetent DNA-Analysen durchfuehren koennen, faktisch Berufsverbot erteilt, was sicher nicht zur Erhoehung der Qualitaet betraegt. Kunden muessen darueber hinaus damit rechnen, daß Abstammungsanalysen mangels Wettbewerb ab 2010 deutlich teuerer werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter: http://www.dna-planet.de/Gesetzliche-Regelungen-zum-Vaterschaftstest.htm
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