So will es keiner haben: Die schönen Wochen in der Ferne sind vorbei, die Rückreise steht an. Und zu Hause ist der Schreck groß: Es wurde eingebrochen oder durch Unwetter sind Schäden an der Wohnung entstanden. Hier für tritt die Hausratversicherung in Kraft, wenn es zu solchen unliebsamen Überraschungen kommt.
Im Falle eines Einbruches hat der Versicherungsnehmer natürlich Anspruch auf Erstattung. Da die Hausratversicherung eine Neuwert-Versicherung ist, werden versicherte, entwendete oder zerstörte Gegenstände oder Teile der Einrichtung zum aktuellen Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dieses ist vor allem von Bedeutung, da bei einem Einbruch sich die Einbrecher oft nicht mit der Beute begnügen, sondern auch einen hohen Vandalismusschaden verursachen.
Während des Urlaubs hat es kräftig gestürmt: Ein Fenster der Wohnung wurde eingedrückt und der Regen hat Gegenstände des Hausrates beschädigt. Auch hier hat der Versicherte einen Anspruch gegenüber seiner Hausratversicherung.
Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html
Am Urlaubsort selber hat die Hausratversicherung eine große Bedeutung: Im Urlaub wird mal die Taucherausrüstung eingepackt oder andere Sportgegenstände, wie z. B. die Skiausrüstung. Kommt es zum Diebstahl aus dem Hotelzimmer am Urlaubsort, leistet die Hausratversicherung. Denn wenn die gestohlenen Gegenstände dem Versicherungsnehmer oder einem in der Wohnung lebenden Angehörigen gehören, sind die gestohlenen Gegenstände über die Außenversicherung versichert.
Aber nicht nur während der Urlaubszeit und im Urlaub selber bietet die Hausratversicherung umfassenden Schutz, auch im alltäglichen Leben kann es zu Schäden am Hausrat kommen, der große Kosten verursacht. Damit der Ärger über den Verlust oder die Beschädigung nicht all zu groß ist, sollte jeder Wohnungsinhaber sich mit einer Hausratversicherung abdecken.
Bildquelle: Siegfried Fries, www.pixelio.de
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