Erfurt/New York, 27. August 2009. Gleich zwei Termine müssen die geschädigten Lehman Brothers-Anleger in den nächsten Monaten berücksichtigen. Zum einen muss die Forderungsanmeldung bis zum 2. November 2009 schriftlich beim Insolvenzgericht in New York vorliegen und zum anderen muss bis spätestens am 23. Oktober 2009, 23 Uhr, dazu von der Bank, in der die Zertifikate im Depot liegen, eine Sperrnummer (Blocking Number) beantragt werden. „Wir empfehlen deshalb den Lehman-Anlegern, die Forderungsanmeldung nicht auf die lange Bank zu schieben“, betont Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt. Zumal das Anmeldeformular in englischer Sprache ausgefüllt und mit der Post nach New York gesandt werden müsse. Wer mit dem zweiseitigen Vordruck Probleme hat, sollte sich unbedingt von der Bank oder einen Rechtsanwalt beim Ausfüllen des Formulares helfen lassen.
Die Fristen gelten für die Anleihen der Lehman Brothers Holdings Inc. und für die Zertifikate, für die die Lehman Brothers Holdings Inc. eine Garantie übernommen hat. Dies lässt sich feststellen, wenn die Anleihen oder die Zertifikate auf der sog. Lehman Programs Securities List aufgeführt sind. „Das können auch Zertifikate der niederländischen Lehman Brothers Tresury Co.B.V. sein“, erklärt die DVS-Geschäftsführerin.
Die Inhaber der anderen Zertifikate der niederländischen Lehman Brothers Tresury können, aber müssen noch nicht, ihre Forderung beim Insolvenzverwalter in Amsterdam anmelden. Ein Termin für die Forderungsanmeldung wurde noch nicht mitgeteilt.
Der immer wieder kursierende Anmeldetermin 22. September 2009 betrifft die anderen Gläubiger und nicht die Inhaber von Zertifikaten.
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