Erfurt, 28. Oktober 2009. „Nachdem die Bayerische Finanzverwaltung entschieden hat, die Steuervorteile bei leasingähnlichen Filmfonds rückwirkend abzuerkennen, können wir den Filmfondsanlegern nur raten, dringend zivilrechtliche Schritte zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen zu lassen“, erklärte Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt.
Derzeit werden nach Kenntnis des DVS die entsprechenden Grundlagenbescheide von den Finanzämtern an die Fondsgesellschaften versandt. Erst anschließend werden dann die Wohnsitzfinanzämter die Einkommensteuerbescheide für die einzelnen Anleger erlassen. Allerdings haben die Verantwortlichen der Fondsgesellschaften bereits Widerspruch gegen die Bescheide angekündigt und wollen die Entscheidung der Bayerischen Finanzverwaltung vor den Finanzgerichten klären lassen.
„Anleger sollten unbedingt diese Verfahren abwarten und vor allem nicht, wie offensichtlich von einigen Verbraucherschutzorganisationen und Vereinen vorgeschlagen, eine Einzelbekanntgabe des Grundlagen-Steuerbescheids abfordern. Die Anleger müssten sich sonst selbst um den Einspruch gegen diesen Grundlagenbescheid kümmern, mit allen damit verbundenen Risiken“, betont Claudia Lunderstedt-Georgi.
„Sinnervoller, das ist auch die Meinung unserer DVS-Rechtsanwälte, ist die Prüfung und gegebenenfalls die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater bzw. Vermittler der Fonds, sollten die Steuervorteile wirklich aberkannt werden“, so die DVS-Geschäftsführerin. „Deshalb Vorsicht vor verfrühten steuerlichen Schritten.“
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