Rheingas fördert Brennwerttechnik, Strom erzeugende Heizungen (BHKW) und Gaswärmepumpen mit 500 Euro

Brühl. – Rheingas, einer der führenden Anbieter für dezentrale Energieversorgung und nachhaltige Energienutzung im Bereich Flüssiggas, fördert den Einbau und die Inbetriebnahme Strom erzeugender Heizungen (BHKW), Brennwertheizungen und Gaswärmepumpen mit einem einmaligen Zuschuss von 500 Euro. Das hat das Unternehmen an seinem Hauptsitz in Brühl bei Köln mitgeteilt.

Privatkunden, die ihre Heizung von Heizöl auf das umweltfreundliche Flüssiggas umrüsten lassen und zukünftig die moderne Brennwerttechnik nutzen, profitieren dann gleich doppelt: Denn abgesehen von dem Zuschuss, der dem Kundenkonto von Rheingas zur Verrechnung gutgeschrieben wird, kommt eine Energieersparnis von bis zu 30 Prozent hinzu – und das auf Dauer. Beides summiert sich zu einem ansehnlichen Betrag, der zu einer raschen Amortisation der neuen Heizungsanlage führt.

Die zusätzliche Energieausbeute wird dadurch erzielt, dass der im Abgas enthaltene Wasserdampf im Wärmeerzeuger kondensiert und dadurch zusätzliche Wärme frei wird. Energie, die sonst ungenutzt durch den Kamin entweicht, wird so aktiv zum Heizen genutzt. Ein Prinzip der modernen Gerätetechnik für Gasanlagen ist zudem die Modulation. Hierunter versteht man eine stufenlose Anpassung der Kesselleistung an den variierenden Wärmebedarf. Die Modulation führt zu einer Reduzierung von Emissionen und sorgt im Ergebnis für einen geringeren Verbrauch. Dies veranschaulicht ein Beispiel aus dem Straßenverkehr: Niemand gibt nur Vollgas, sondern passt seine Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen an. Genau das jedoch kann eine ältere Ölheizung nicht – sie fährt immer auf Hochtouren.

Das Rheingas-Prinzip: Jeder Kunde hat Anspruch auf Preistransparenz

Wer sich für eine solche Modernisierungsmaßnahme entscheidet, kann sich darüber hinaus auf die sichere Gasversorgung von Rheingas verlassen – all das zu fairen Konditionen und absolut transparenten Preisen. Der Kunde kann die Bezugspreise anhand objektiver Kriterien jederzeit nachvollziehen und, je nach Vertragsvariante, zukünftige Preise selbst hochrechnen. Eine Preisanpassung erfolgt beispielsweise bei den Vertragsvarianten „Komplett“ und „Expert“ halbjährlich auf Grundlage einer festen Preisformel, die an einen vom Statistischen Bundesamt ermittelten Index gekoppelt ist. Weitere Informationen auch im Internet unter www.rheingas.de.

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