Abstand vom Alltag: Ein Ausstieg auf Zeit

Viele Wege (und gute Vorbereitung) führen zum Sabbatical

Den Winter komplett im sonnigen Süden verbringen, das Kind intensiv beim Schulstart begleiten oder gar eine Doktorarbeit schreiben – für eine befristete Berufspause, auch Sabbatical genannt, gibt es viele Gründe. So verlockend die Vorstellung ist, sich einmal für einen längeren Zeitraum aus dem Berufsleben zurückzuziehen, so umfassend muss die Vorbereitung sein, damit der Ausstieg auf Zeit auch gelingt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung fasst die hierfür wichtigsten Punkte und potenziellen Stolpersteine zusammen.

Wer sich für eine gewisse Zeit vom stressigen Berufsleben erholen möchte, kann natürlich das Risiko einer Kündigung eingehen und sich nach seiner Auszeit um einen neuen Arbeitsplatz bemühen. „Es gibt aber auch weniger radikale Möglichkeiten, zu einem mehrmonatigen ‚Sonderurlaub‘ zu kommen – vorausgesetzt, der Arbeitgeber spielt mit“, weiß Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Freistellung – Angestellte wie Beamte müssen darüber mit ihrem Chef oder Dienstherrn verhandeln und letztlich auch ein Nein akzeptieren. Allerdings zeigen viele Unternehmen in den letzten Jahren eine zunehmende Bereitschaft, Sabbaticals zu ermöglichen, denn sie können von der befristeten Auszeit ebenfalls profitieren. Auch die Wirtschaftskrise ändert daran nichts – denn über Sabbaticals können Personalkosten zeitweilig verringert werden, ohne jedoch wertvolle Mitarbeiter zu entlassen, die man bei besserer Auftragslage wieder dringend benötigt. Wichtige Voraussetzung für ein Sabbatical ist eine schriftliche Übereinkunft mit dem Arbeitgeber.

Mehrarbeit oder Lohnverzicht?

Gibt eine Betriebsvereinbarung oder ein individueller Vertrag zwischen Chef und Mitarbeiter grünes Licht fürs Sabbatical, wurde dafür in der Regel ein besonderes Arbeitszeit- oder Lohnmodell vereinbart: Manche Unternehmen geben ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Urlaubstage und Überstunden auf einem Zeitkonto anzusparen. Da gesetzliche Vorschriften hinsichtlich maximaler Arbeitszeit und Mindesturlaub dem Ansparmodell gewisse Grenzen setzen, muss ein solches Sabbatical sehr lange im Voraus geplant werden – oder die Auszeit entsprechend kurz ausfallen. Eine interessante Alternative: Wer seinen Anspruch auf Elternzeit nicht voll ausgeschöpft hat, weil er etwa früher als erhofft einen Krippenplatz bekam, kann diesen Restanspruch für ein Sabbatical nutzen. Stimmt der Arbeitgeber zu, können bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt gelegt werden – maximal bis zum achten Geburtstag des Kindes.

„Eine wirtschaftliche Möglichkeit zur Auszeit bieten auch Teilzeitverträge“, erläutert die D.A.S. Rechtsexpertin: Der Mitarbeiter erhält einen Arbeitsvertrag über 30 Stunden, leistet aber drei Jahre lang tatsächlich in Absprache mit dem Arbeitgeber eine volle 40-Stunden-Woche ab. Die so „angesparte“ Arbeitszeit ermöglicht es ihm dann, im vierten Jahr bei gleichen Bezügen daheim zu bleiben. Eine Alternative zur Finanzierung des Sabbaticals ist schlicht der Lohnverzicht: Der Mitarbeiter arbeitet voll, erhält aber nur einen Teil seines Gehalts – der Prozentsatz richtet sich nach der Dauer des Sabbaticals und der vereinbarten Ansparphase. Das so über ein bis mehrere Jahre erarbeitete Guthaben sichert dann die Gehaltsfortzahlung während der Auszeit.

Trotz Berufspause abgesichert

Der Vorteil solcher Modelle liegt nicht nur darin, dass der „Aussteiger“ trotz einer Berufspause auf ein stabiles Einkommen zählen kann – er riskiert auch keinen Verlust der sozialen Absicherung: Die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung laufen dank durchgängig gezahltem Gehalt ohne Unterbrechung weiter. Durch die reduzierten Einkünfte liegen sie nur entsprechend niedriger. „Dazu muss das Arbeitsentgelt während Ansparphase und Freistellung allerdings mindestens 400 Euro betragen“, so ein Hinweis der D.A.S. Rechtsexpertin. Wer dagegen zu kurzfristig plant und sein Sabbatical mit unbezahltem Urlaub realisieren muss, ist demgegenüber schlechter gestellt: Er muss in aller Regel nicht nur seine Ausgaben drastisch einschränken, sondern beispielsweise auch Nachteile in der Rentenversorgung in Kauf nehmen – denn jeder Monat, in dem keine Beiträge eingezahlt werden, wirkt sich auf die Höhe der Altersrente aus. In den meisten Fällen empfiehlt sich daher die Fortführung der Rentenversicherung auf freiwilliger Basis – dies ist schon mit dem Mindestbeitrag von derzeit 79,60 Euro pro Monat möglich. Vorsicht ist allerdings beim Thema Erwerbsunfähigkeit geboten: „Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente müssen in den letzten fünf Jahren vor einem Unfall mindestens drei Jahre (36 Monate) lang Pflichtbeiträge eingezahlt worden sein, damit der Anspruch nicht verfällt.“, warnt die D.A.S. Juristin. In jedem Fall empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung bei der BfA.
Gänzlich unverzichtbar sind Beiträge zur Krankenversicherung: Wer vorübergehend ohne Einkommen dasteht, kann sich freiwillig versichern. Dies ist jedoch an Voraussetzungen wie bestimmte Zeiträume gebunden, in denen einen gesetzliche Versicherung bestanden haben muss. „Ein Auslandskrankenschutz ist bei gesetzlich Versicherten übrigens nicht automatisch eingeschlossen“, erklärt die D.A.S. Rechtsexpertin. „Wird das Sabbatical für einen Auslandsaufenthalt genutzt, sollten Betroffene daher unbedingt zusätzlich vorsorgen – etwa durch eine private Auslandskrankenversicherung mit 12 Monaten Laufzeit.“

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Kurzfassung:

Wo(von) leben Angestellte im Sabbat-Jahr?
Eine Auszeit vom Beruf will lange und gut vorbereitet sein

Den Winter komplett im sonnigen Süden verbringen oder das Kind intensiv beim Schulstart begleiten: Für eine befristete Berufspause, auch Sabbatical genannt, gibt es viele Gründe – und eine Fülle an Planungsaufgaben. „Die Auszeit muss zunächst mit dem Arbeitgeber vertraglich ausgehandelt und schriftlich vereinbart werden, denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Freistellung“, weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Viele Unternehmen bieten dafür bereits besondere Arbeitszeit- oder Lohnmodelle an: So können Urlaubstage, Überstunden oder gar Restansprüche aus der Elternzeit auf einem Zeitkonto angespart oder Abschläge von den laufenden Bezügen vereinbart werden. Das zuvor einbehaltene Gehalt wird dann während der freien Zeit ausgezahlt. Der „Aussteiger“ kann damit trotz Berufspause auf ein stabiles Einkommen zählen und auch die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung laufen ohne Unterbrechung weiter. Wer kurzfristig plant und sein Sabbatical daher mit unbezahltem Urlaub realisiert, ist dagegen meist schlechter gestellt: Er muss in aller Regel nicht nur seine Ausgaben drastisch einschränken, sondern beispielsweise auch Nachteile in der Rentenversorgung in Kauf nehmen. Bei der Altersrente können Beitragslücken durch freiwillige Beiträge ausgeglichen werden. Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente müssen in den letzten fünf Jahren vor einem Unfall mindestens drei Jahre (36 Monate) lang Pflichtbeiträge eingezahlt worden sein, damit der Anspruch nicht verfällt. Wer ein Sabbatical ohne weiter laufenden Arbeitsvertrag plant, sollte sich rechtzeitig darüber informieren, ob er sich freiwillig krankenversichern kann. In jedem Fall empfehlenswert ist eine freiwillige Zahlung von Rentenbeiträgen. Übrigens: Wird das Sabbatical für einen Auslandsaufenthalt genutzt, sollten Betroffene zudem prüfen, ob ihr Krankenversicherungsschutz auch im Zielland gilt. Hier kann eine private Auslandskrankenversicherung empfehlenswert sein.

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