Die Betriebsrente wird massiv unterschätzt
Das Thema ist allgegenwärtig: Kaum ein Arbeitnehmer zweifelt heute noch daran, dass er für seinen Ruhestand auch selbst vorsorgen muss. Umso erstaunlicher, dass eines der interessantesten Altersversorgungsmodelle – die betriebliche Altersversorgung – noch immer relativ wenig bekannt und verbreitet ist. So wissen nach einer aktuellen Studie der ERGO Versicherungsgruppe lediglich 15 Prozent der Erwerbstätigen, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebsrente haben; rund zwei Drittel der Befragten war nicht bekannt, dass eigene Beiträge dazu steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Was Angestellte zum Thema unbedingt wissen sollten, fasst daher Dr. Roland Schäfer zusammen. Er ist Experte für betriebliche Altersversorgung bei der ERGO Lebensversicherung.
Für die meisten Arbeitnehmer hat das Wort Betriebsrente einen positiven Klang – allerdings verbinden viele damit auch ungeklärte Fragen: Was geschieht bei einer Insolvenz mit den eingezahlten Beiträgen? Und was, wenn man den Job wechselt? Viele in mittelständischen Betrieben Beschäftigte gehen zudem oft stillschweigend davon aus, ihr Arbeitgeber sei wahrscheinlich zu klein für die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung. Weit gefehlt: „Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung als steuerlich geförderte Entgeltumwandlung ist nicht nur für jeden Arbeitnehmer, sondern auch für Unternehmen jeder Größe interessant“, weiß der Experte der ERGO Lebensversicherung, Dr. Roland Schäfer, und ergänzt: „Zwar bieten große Firmen eine betriebliche Altersversorgung dreimal häufiger an als Unternehmen mit weniger als vier Beschäftigten – kleine Betriebe genießen aber die gleichen Vorteile.“
Betriebsrente – ein Win-Win-Modell
Bei der nach §3 Nr.63 EStG geförderten Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse handelt es sich um eine Rentenversicherung, die um eine Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenen-Absicherung ergänzt werden kann. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung wandert ein Teil des Bruttogehalts direkt in diesen Vorsorgetopf. Der Beitrag selbst bleibt steuerfrei. Zudem verringert er das Bruttoeinkommen und damit zugleich die Abgabenlast auf die übrigen Einkünfte. „Nachdem die Beiträge aus dem unversteuerten Einkommen stammen, kommt viel mehr auf dem Rentenkonto des Arbeitnehmers an, als ihm am Monatsende im Geldbeutel fehlt. Zahlt er zum Beispiel 100 Euro aus seinem Bruttogehalt ein, bekommt er unter dem Strich nur rund 40 Euro weniger Nettogehalt heraus“, erläutert Dr. Roland Schäfer. Und auch der Arbeitgeber spart: Durch das geminderte Brutto muss er weniger Sozialabgaben leisten. Manche Chefs geben diesen Vorteil sogar an ihre Mitarbeiter weiter – und tragen so nachhaltig zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter bei. Der bürokratische Aufwand für die Betriebsrente ist auf beiden Seiten gering: Durch die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung beteiligt sich der Arbeitnehmer an der betrieblichen Versorgung. Entschließen sich mindestens 10 Mitarbeiter zum Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung, lohnen sich praktische Gruppenverträge: Hierbei führen geringere Abschluss- und Verwaltungskosten sowie andere Rechnungsgrundlagen zu höheren Leistungen.
Sicherer „Geheimtipp“
Die aktuelle Studie der ERGO Versicherungsgruppe ergab, dass bisher nur 29 Prozent der befragten Arbeitnehmer in kleinen und mittelgroßen Betrieben eine betriebliche Altersversorgung haben.
Die gängigen Befürchtungen vieler Arbeitnehmer im Hinblick auf eine Betriebsrente sind jedoch unbegründet: Wer bei laufendem Vertrag den Arbeitgeber wechseln möchte, kann sein Erspartes mitnehmen. Ist der neue Arbeitgeber bereits an einen anderen Anbieter gebunden, wird der Vertrag in das bestehende Versorgungswerk integriert. Verliert der Mitarbeiter seinen Job aufgrund einer Insolvenz, muss er um seine Einlagen ebenfalls nicht bangen, denn das angesparte Kapital ist geschützt. Gleiches gilt, wenn der Mitarbeiter nach dem Jobverlust länger braucht, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden oder Hartz-IV-Leistungen beantragen muss: Seine Betriebsrente wird auch in diesem Fall nicht angetastet.
Maximal 2.640 Euro können jährlich steuer- und abgabenfrei vom Bruttogehalt eingezahlt werden, hinzu kommen weitere 1.800 Euro im Jahr steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig. Im Vergleich dazu: Eine Riesterversorgung bringt nur höchstens 2.100 Euro abzüglich Zulagen. Es lohnt sich also gleich mehrfach, eine Betriebsrente ins Auge zu fassen, so der Experte der ERGO Lebensversicherung, Dr. Roland Schäfer: „Zwar sind die zusätzlichen Einkünfte aus der Betriebsrente später steuerpflichtig, dafür ist aber die steuerliche Belastung im Ruhestand meist deutlich niedriger als während des Erwerbslebens.“
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