Bestattung ohne Sterbegeldversicherung: für die Angehörigen oftmals ein steiniger Weg

Der Tod ist nicht umsonst und stellt die Angehörigen auch vor finanzielle Probleme, wenn keine Vorsorge getroffen wurde. Besser, man denkt zu Lebzeiten über eine Sterbegeldversicherung nach.

Der Wegfall des Sterbegeldes, das bis 2004 von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wurde, reißt für viele Bürger im Todesfall ihrer Angehörigen eine empfindliche Lücke in die Finanzen. Zur Trauer über den Tod eines geliebten Menschen kommen nun auch noch hohe Kosten für eine Bestattung hinzu.

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Im Härtefall können die Kosten für eine Bestattung auch von den einzelnen Kommunen getragen werden. Das bedeutet, das Angehörige, die nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten selber zu tragen, einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialträger oder der Kommune stellen müssen.

Besser ist es, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, um die Kosten der Bestattung decken zu können. Diese kann aber auch die Verwandten, wie z. B. Kinder für ihre Eltern eingerichtet werden. Davon können problemlos auch weitere Kosten getragen werden wie die Grabpflege oder die Wohnungsauflösung.

Wenn nun der Fall eintritt, dass ein Angehöriger für die Kosten der Bestattung einen Antrag beim Sozialamt stellen muss, kann es sein, dass ein Bestattungsunternehmer den Auftrag zur Bestattung ablehnt: Da die Kosten von den Angehörigen zunächst selber getragen und erst im Nachhinein erstattet werden, befürchten Bestattungsunternehmen Zahlungsrückstände und Mahnverfahren. Viele Menschen scheuen sich auch, den entsprechenden Antrag zur Kostenübernahme zu stellen. Allerdings ist beim Bestatter auch eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich.

Bestatter sehen auch weitere Probleme, wenn die Kosten so gering wie möglich gehalten werden sollen: Zum Beispiel muss dann zur Kostenminderung ein Verbrennungssarg genommen werden, der dann in manchen Fällen sofort zusammenbricht, wenn das Grab geschlossen wird. Insgesamt führen die Einsparungen durch die gesetzliche Krankenversicherung sowie die oftmals schleppende Bewilligung von Sozialhilfeträgern zu einem Zustand, der mit der Menschenwürde teilweise nicht mehr vereinbar ist.

Bildquelle: Daniel Rennen, www.pixelio.de
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