Bundestagung der Frauenselbsthilfe nach Krebs – Nachteile Krebskranker erfordern langfristige Berücksichtigung

In Magdeburg beginnt heute die Bundestagung der Frauenselbsthilfe nach Krebs (FSH). Mehr als 700 Betroffene aus ganz Deutschland kommen jährlich zu diesem Fachkongress der größten deutschen Krebs-Selbsthilfe-organisation zusammen. Den Teilnehmern werden Vorträge von Experten aus Praxis und Forschung geboten. Außerdem gibt es Workshops zu Möglichkeiten der Lebensgestaltung mit Krebs.

Magdeburg, 26. August 2011 – Das Treffen der FSH-Mitglieder wird in diesem Jahr unter anderem dafür genutzt, um eine Resolution zum Thema „Verlängerter Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis“ zu verabschieden. Der Hintergrund: Zurzeit wird Krebskranken in der Regel nach Diagnose und Akutbehandlung fünf Jahre lang ein Schwerbehindertenausweis gewährt, um einige der durch ihre Erkrankung und die notwendigen Therapien entstehenden Nachteile auszugleichen. Ohne Krankheitsrückfall erfolgt eine Rückstufung des Grades der Behinderung oder eine Aberkennung der Schwerbehinderung.

Die FSH sieht hier ein schwerwiegendes Manko des Gesundheitssystems: „In unserer täglichen Arbeit erfahren wir immer wieder, dass sich sehr viele Betroffene nach Ablauf der fünf Jahre völlig im Stich gelassen fühlen“, erläutert Karin Meißler, stellvertretende Bundesvorsitzende der FSH. „Sie müssen nach wie vor Medikamente einnehmen, die zum Teil mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden sind. Der Schwerbehindertenausweis ist dann ein wichtiges Instrument, um ein möglichst normales Leben führen zu können.“

Der Zeitpunkt der Heilungsbewährung, wie es im Behördendeutsch heißt, müsse daher unbedingt überprüft und neu festgesetzt werden. „Wir brauchen außerdem einheitliche, transparente und nachvollziehbare Bewertungskriterien dafür, wann jemand als geheilt gilt und eine Reduzierung des Grades der Behinderung oder Aberkennung der Schwerbehinderung gerechtfertigt ist“, so Meißler.

Die Resolution, die zusammen mit der Unterschriftensammlung dem Gesundheitsausschuss des deutschen Bundestages vorgelegt werden soll, ist für Unterstützer der Aktion auf der Website der FSH zum Ausdrucken und Unterschreiben abrufbar: http://www.frauenselbsthilfe.de.

Neben der Verabschiedung der Resolution steht die Bundestagung in diesem Jahr ganz im Zeichen des 35jährigen Bestehens des Verbandes. 1976 wurde die FSH in Mannheim von brustamputierten Frauen gegründet, die sich mit der Diagnose Krebs allein gelassen fühlten. Ihr Anliegen war es, die selbst erfahrene, ungenügende Versorgung bei Brustkrebs zu verbessern. Heute hat die FSH, die unter der Schirmherrschaft der Deutschen Krebshilfe steht, zwölf Landesverbände und mehr als 400 regionale Gruppen, in denen etwa 50.000 krebskranke Frauen und Männer mit unterschiedlichen Erkrankungen Rat und Hilfe finden.

Über Frauenselbsthilfe nach Krebs Bundesverband e.V.

Die Frauenselbsthilfe nach Krebs (FSH) ist die bundesweit größte Krebs-Selbsthilfeorganisation in Deutschland. 1976 wurde sie in Mannheim von Ursula Schmidt und 15 weiteren brustamputierten Frauen gegründet, die sich mit der Diagnose Krebs allein gelassen fühlten. Ihr Anliegen war es, die selbst erfahrene, ungenügende Versorgung bei Brustkrebs zu verbessern und das Thema Krebs aus der Tabuzone zu holen. Heute hat die FSH zwölf Landesverbände und über 400 regionale Gruppen, in denen etwa 50.000 krebskranke Frauen und Männer mit unterschiedlichen Erkrankungen Rat und Hilfe finden.

Das Programm der FSH besteht aus sechs Punkten: 1. Krebskranke psychosozial begleiten, 2. ihnen helfen, die Angst vor weiteren Untersuchungen und Behandlungen zu überwinden, 3. Vorschläge zur Stärkung der Widerstandskraft geben, 4. die Lebensqualität verbessern helfen, 5. informieren über soziale Hilfen, Versicherungs- und Schwerbehindertenrecht und 6. die Interessen Krebskranker sozial- und gesundheitspolitisch vertreten.

Die Veröffentlichung des Textes ist kostenfrei. Belegexemplar oder Hinweis erbeten.

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