Gemeinsamer Anwalt im Scheidungsverfahren empfehlenswert?

Frankfurter Fachanwalt für Familienrecht empfiehlt im Scheidungsfall eine fundierte Rechtsberatung

Wenn man den Erzählungen anderer „erfahrener“ Scheidungsexperten Glauben schenken darf, dann besteht die Möglichkeit, ein Ehescheidungsverfahren von einem gemeinsamen Anwalt für beide Ehepartner durchführen zu lassen. Doch was ist ein gemeinsamer Anwalt und ist dies wirklich möglich?

Einem Rechtsanwalt ist es per Gesetz untersagt, gegenseitige Interessen zu vertreten. Diese Richtlinie geht soweit, dass bei einem Verstoß dagegen dem Rechtsanwalt strafrechtliche Konsequenzen drohen können. Geld- und Freiheitsstrafen sind hierbei nur eine Option. Im schlimmsten Falle kann die Anwaltszulassung entzogen werden.
Aus diesem Grund ist es eher unwahrscheinlich, dass ein Anwalt zwei streitende Ehepartner zur selben Zeit vertritt. Doch was ist dann ein gemeinsamer Anwalt? Und wie kann dieser in einem Scheidungsverfahren zum Einsatz kommen?

Die Lösung liegt hier im Detail. Denn anders als bei gerichtlichen Verfahren, bei dem beide Parteien sich von einem rechtlichen Beistand vertreten lassen müssen, gilt im Scheidungsverfahren eine andere Regelung. Hier muss sich nur der Ehegatte von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, welcher die Scheidung eingereicht hat. Der andere Ehegatte – vorausgesetzt er stellt keine eigenen Anträge und stimmt dem Scheidungsantrag zu – benötigt für die Zustimmungserklärung keinen Anwalt. Entscheiden sich die Scheidungswilligen für diese Lösung, kann viel Geld gespart werden. Denn ein Rechtsanwalt samt Honorar fällt dann weg.

Da sich der gemeinsame Rechtsanwalt aufgrund des rechtlich sehr schmalen Grades, auf dem er sich bei dieser Art von Ehescheidung bewegt, immer absichern wird und muss, wird dieser sehr ausführlich darauf hinweisen, dass er nur einen Ehepartner und dessen Interessen vor Gericht vertritt. Somit gibt es zwar den viel besagten gemeinsamen Anwalt bei einer Ehescheidung nicht, allerdings ist es möglich, mit nur einem Anwalt die Scheidung vollziehen zu lassen. „Eine neutrale und fachlich korrekte Beratung ist dem zweiten Ehepartner allerdings vor der Scheidung sehr zu empfehlen“, betont Marc Ströbele, Frankfurter Fachanwalt für Familienrecht. „Denn auch dieser sollte sich seiner Belange und seiner Rechtsposition zu jeder Zeit sicher sein, damit beim Scheidungstermin nicht eine große Überraschung auf ihn wartet.“

Weitere Informationen und Beratung finden Sie im Internet unter www.stroebele-rechtsanwalt.de

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