Beitragserhöhung der Privaten Krankenversicherungen zum 1.1.2012

Versicherte müssen ab dem neuen Jahr bis zu 40% mehr für ihren Versicherungsschutz zahlen.

Beitragserhöhung der Privaten Krankenversicherungen zum 1.1.2012

Zum 1. Januar 2012 steigen die Beiträge der Privaten Krankenversicherungen (PKV) um bis zu 40%. Damit reagieren die PKV auf die steigenden Kosten bei der medizinischen Versorgung und den demografischen Wandel.

Privat Krankenversicherte der ARAG, Central, Deutscher Ring, Gothaer, HanseMerkur, Mannheimer und der Nürnberger müssen ab dem kommenden Jahr mit starken Beitragserhöhungen rechnen. Kunden der Central trifft die Beitragserhöhung am stärksten. So drohen ab 1. Januar 2012 in zahlreichen Tarifen Beitragsanpassungen von bis zu 40%. Neben der Beitragserhöhung hat die Central bereits seit dem 1. August 2011 die Einstellung des Neugeschäfts sogenannter Billigtarife beschlossen. Bei den PKV Alte Oldenburger, Debeka und der Landeskrankenhilfe steigen die Beiträge im Vergleich zu anderen PKV nur geringfügig.

Besonders ältere Menschen sind von den Beitragserhöhungen betroffen. Denn die gestiegenen Kosten werden auch in Zukunft über die Altersrückstellungen in Tarifprämien einkalkuliert. Da die Ansparzeit bei älteren Menschen geringer ist, wird die Beitragserhöhung für ältere Menschen deutlich höher ausfallen als für frisch Versicherte.
Grund für die neuerliche Erhöhung der PKV-Beiträge sind die steigenden Forschungskosten, die immer kostspieligeren Behandlungsmethoden und die steigenden Löhne des medizinischen Personals. Darüber hinaus führt der demografische Wandel dazu, dass Versicherungen einen immer größeren finanziellen Aufwand betreiben müssen, um die steigende Anzahl älterer Menschen versorgen zu können.

Die PKV führen jedes Jahr eine Beitragsüberprüfung durch. Eine Beitragsanpassung wird dann erforderlich, wenn die Ausgaben der Versicherten eines bestimmten Tarifes und der gleichen Risikogruppe innerhalb eines Tarifes größer sind als ursprünglich kalkuliert. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen können die PKV keine Leistungskürzungen vornehmen. Privatversicherte haben zu jeder Zeit Anspruch auf die im Leistungskatalog zugesicherten Behandlungen. Aus diesem Grund sind die PKV gezwungen, die steigenden Kosten unmittelbar an die Versicherten weiterzuleiten.

Versicherte haben verschiedene Möglichkeiten, um auf die Beitragserhöhungen zu reagieren. So können die Beitragskosten gesenkt werde, indem man einem Tarifwechsel durch Umstufungsrecht oder Leistungskürzungen vornimmt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit verschiedener Beitragsentlastungsprogramme oder gar eines PKV-Wechsels. Für einen PKV-Wechsel ist jedoch eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig und die bisherigen Altersrückstellungen verbleiben im Falle eines Wechsels i.d.R. bei dem alten Versicherungsunternehmen. Vor allzu schnellen Entschlüssen ist abzuraten. Unverbindliche und kostenlose Preis- und Leistungsvergleiche zu den PKV erhalten Interessenten hier

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