BIETERVERFAHREN Das Höchstgebot entscheidet!

Besichtigung am 04. März 2012 um 14 Uhr!

BIETERVERFAHREN  Das Höchstgebot entscheidet!

Einfamilienhaus in zentraler Lage, Osterstraße 1, Burg auf Fehmarn.

Baujahr um 1900, Wohnfläche ca. 49 m², kleines Grundstück

Das Immobilienbieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung. Gegen Gebot heißt einfach nur, dass Sie als Interessent ein Gebot für dieses Haus abgeben und dieses unter Umständen so günstig wie bei einer Auktion oder einer Versteigerung erwerben können.

Am Ende des Verfahrens steht kein Zuschlag, sondern eine ganz normale notarielle Kaufabwicklung zum Höchstgebot, wenn der Eigentümer dieses akzeptiert. Selbstverständlich werden alle, die Gebote abgegeben haben und nicht zum Zuge gekommen sind von uns informiert.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Immobilien-Fuxx GmbH unter Tel. 04371 / 50 23 90.

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