Als Pferdehalter sollte man es wissen: Wenn das eigene Pferde einen Schaden verursacht, haftet man ohne Einschränkung und in voller Höhe. In solchen Fällen ist die Pferdehaftpflicht unverzichtbar.
Durch ein Pferd kann schnell ein Schaden verursacht werden. Es sind schreckhafte Tiere, die unberechenbar reagieren können. Als Pferdehalter kann man sich gegen dieses Schadensrisiko sinnvoll mit der Pferdehaftpflicht schützen. Denn: Wenn das eigene Pferd erst einmal zugetreten hat, gibt es keine Möglichkeit, den Schaden von sich abzuwehren. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet man uneingeschränkt und mit dem persönlichen Vermögen.
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Wie schnell so etwas passieren kann, musste Rolf Kosanke feststellen, als er sein Pferd vom Anhänger zur Reithalle geführt hat. Auf dem Weg dorthin hat das Pferd gescheut und ist zur Seite ausgebrochen. Dabei wurde an einem abgestellten VW Touareg der Außenspiegel komplett beschädigt und abgerissen. Die Schadenshöhe lag bei rund 300 Euro. Ärgerlich ist es, wenn man einen solchen, nicht unerheblichen Geldbetrag aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Gegen dieses Kostenrisiko schützt die Pferdehaftpflicht.
Eine Rangelei zwischen zwei Pferde kann ebenfalls schnell zu einem Fall für die Pferdehaftpflicht werden. Anja Glaser hat ihre Stute auf einer Weide zusammen mit anderen Pferden untergebracht. Am vergangenen Wochenende hat ihr Pferd nach einem anderen Artgenossen getreten. Dieses ist ausgerutscht und gestürzt. Dadurch, dass das getretene Pferd lahmte, wurde am Folgetag ein Tierarzt hinzugezogen, der einen Sehnenschaden diagnostizierte. Die Behandlungskoten muss nun Frau Glaser übernehmen, ihre Pferdehaftpflicht wird sie aber von dem Kostenrisiko entlasten.
Ohne Pferdehaftpflicht kann eine solche Rangelei unter Pferden sogar richtig teuer werden, wie ein Fall vom vergangenen Wochenende belegt. Die Stute von Bernande Dollinger hat bei der Fütterung in einem Offenstall ein anderes Pferd heftig getreten. Das getretene Pferd stürmte panisch los, verfing sich in einem Weidezaun und geriet dann mit den Vorderläufen in einen Wasserschacht. Durch den Stallbesitzer wurde ein Tierarzt herbeigerufen, der die sofortige Einweisung in eine Tierklinik veranlasst hat. Dort musste das Pferd rund 14 Tage stationär versorgt werden. Die Kosten liegen der Pferdehalterin noch nicht vor, aber mit einem vierstelligen Betrag ist in jedem Fall zu rechnen. Ohne die Pferdehaftpflicht kann das schnell zu einem schweren finanziellen Problem werden.
Die Pferdehaftpflicht schützt das Vermögen des Pferdehalters. Denn auch ohne Versicherungsschutz besteht natürlich die Pflicht zur Wiedergutmachung. Der Geschädigte kann zivilrechtlich seine Forderungen geltend machen. Das kann je nach Aufwand auch schon bei einer kleinen Summe zu einer schweren Beeinträchtigung der eigenen finanziellen Existenz führen.
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