Zum 01. Januar 2012 tritt die neue ungarische Verfassung in Kraft. Dieses „Werk“ sieht einige Regelungen vor, die in Zukunft die Strafverfolgung erleichtern und die Strafverteidigung erschweren werden.
Zum 01. Januar 2012 tritt in Ungarn die neue Verfassung in Kraft, unsinnigerweise „Grundgesetz“ genannt, offensichtlich ohne Kenntnis, woher dieser Begriff ursprünglich kommt. Diese Verfassung wird begleitet von einigen sog. „Kardinalgesetzen“, die – wie auch die Verfassung selbst natürlich – nur mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden können.
Der Generalstaatsanwalt dr. Péter Polt kann nach dieser Verfassung nach eigenem Gusto in jedem Verfahren darüber entscheiden, vor welchem Gericht Anklage erhoben wird. Dies war vom ungarischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden, woraufhin man diese Bestimmung kurzerhand in die Verfassung selbt mitaufnahm (!).
Welcher Richter die Strafsache verhandelt kann von einer Person entschieden werden, die dem neu gegründen Landes-Richteramt vorsitzt, dr. Tünde Handó, eine persönliche Freundin der Familie des Ministerpräsidenten Viktor Orbán. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Weiter hatte das Verfassungsgericht die Bestimmungen der Strafprozeßordnung kassiert, wonach der Beschuldigte für die ersten 48 Stunden von jedem Kontakt mit seinem Verteidiger abgeschnitten werden kann, sowie die Regelung, wonach Beschuldigte für 120 Stunden in Haft genommen werden kann, ohne dass es eines richterlichen Beschlusses bedarf.
Es bleibt abzuwarten, ob die Regierung nach Inkrafttreten der neuen Verfassung diese Bestimmungen erneut in ein Gesetz oder die Verfassung aufnimmt. Da im neuen Jahr neue, von der gegenwärtigen Regierung gewählte Mitglieder in das Verfassungsgericht aufgenommen werden, steht zu befürchten, dass solche Absurditäten nicht mehr durch nationale Kontrollmechanismen eingedämmt werden können.
Es bleibt in Zukunft in vielen Fällen wohl nur der Weg zum Gerichtshof nach Strassburg, die letzte Hoffnung gegen die rechtsstaatswidrigen Kapriolen der Regierung Orbán.
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