Ausnutzung der Arbeitskraft ungarischer Arbeitnehmer ohne Bezahlung in Deutschland nimmt zu – offenbar in der Vermutung, die Betrogenen würden sich ohnedies nicht wehren können

In unserem Büro mehren sich die Hilfsgesuche ungarischer Arbeitnehmer, die als Arbeitskraft nach Deutschland gerufen und anschließend nicht bezahlt wurden. Offenbar rechnet man darauf, dass die Betrogenen ohnehin keinen Rechtsanwalt finden, der sie sachkundig vertreten könnte.

Ausnutzung der Arbeitskraft ungarischer Arbeitnehmer ohne Bezahlung in Deutschland nimmt zu - offenbar in der Vermutung, die Betrogenen würden sich ohnedies nicht wehren können

Dr. Donat Ebert, Mitglied der Rechtsanwaltskammern Budapest und Brandenburg

Schon sehr viele Ungarn haben sich an unser Büro gewandt und einen in kleinen Abweichungen sich ständig wiederholenden Sachverhalt vorgetragen: Ungarn, die in Deutschland als Vermittler tätig sind, holen ungarische Mitbürger nach Deutschland, lassen sie dort überwiegend auf dem Bau über mehere Monate arbeiten, zahlen am Anfang weniger als vereinbart – eben zum Überleben genug – und am Ende gar keinen Lohn mehr.

Mit dem letzten Geld reisen die Ungarn dann nach Hause und wenden sich an unser Büro, nachdem sie nicht nur Monate lang ohne Einkommen blieben und am Schluss noch ein Minus „erwirtschafteten“. Eine denkbar schlechte Ausgangsposition, um in Ungarn einen Rechtsanwalt zu finden und zu bezahlen.

Inzwischen scheinen aber auch immer mehr rein deutsche Unternehmen auf diesen Trick gekommen zu sein und nutzen die mangelnde Kenntnis der deutschen Rechtlage und der deutschen Sprache aus und verweigern den ungarischen Arbeitnehmern am Ende einen Teil des Lohns – oder zahlen sogar gar nichts.

Offenbar wird hierbei aber übersehen, dass die ungarischen Arbeitnehmer nicht so ganz schutzlos sind und unter Umständen sogar ihre Ansprüche in Ungarn geltend machen können – auf ungarisch. Dies kann zur Folge haben, dass die deutschen Unternehmen sich auf einen Prozeß in einem ihnen unbekannten Land einlassen müssen, mit ungewissen Folgen, aber im Unterliegensfall höheren Kosten – und einer problemlosen Vollstreckbarkeit des ungarischen Urteils. Es wäre zu wünschen, dass die Unternehmen dies zur Kenntnis nehmen und die schwarzen Schafe von ihrem Tun ablassen.

Es wäre aber auch wünschenswert, dass hier Schlichtungsstellen eingeführt werden oder Stellen, die sich wirklich für die betrogenen Arbeitnehmer einsetzen. Die IHKs sind hier sicherlich kein hilfreicher Ansprechpartner – obwohl auch dies zu ihren Aufgaben gehören würde.

Die Rechtsanwaltskanzlei von Dr. Donat Ebert befindet sich in Budapest und ist spezialisiert auf die Vertretung von Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen, insbesondere im Bereich des Erb-, Straf- und Europarechts. Dr. Donat Ebert ist zugelassen sowohl in Deutschland als auch in Ungarn und vertritt seine Klienten vor den Gerichten ohne regionale Beschränkung in beiden Ländern

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Donat Ebert
Donat Ebert
Corvin tér 6
1011 Budapest
donat.ebert@ebert.hu
00-36-1-787 89 95
http://www.rechtsanwalt-ungarn.de