Commerzbank muss Schadenersatz wegen Falschberatung zahlen
In einem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt (2-19 O 334/11) soll am 23.03.2012 der Klägerin ein Schadenersatzanspruch wegen falscher Anlageberatung zu dem Immobilienfonds „Morgan Stanley P 2 Value“ zugesprochen worden sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die Klägerin soll in dem Verfahren die Commerzbank auf Schadenersatz in Anspruch genommen haben, weil sie der Meinung war, von dieser bei der Kapitalanlage falsch beraten worden zu sein. Grundsätzlich ist dabei eine anleger- und anlagegerechte Beratung geschuldet. Das Landgericht Frankfurt soll der Klage mit der Begründung stattgegeben haben, dass diese von der Beklagten nicht ordnungsgemäß über das Kapitalverlustrisiko aufgeklärt worden sei.
Der „Morgan P 2 Value“ ist bereits seit Oktober 2008 geschlossen und wird derzeit abgewickelt. Das bedeutet, dass die Anteilsscheinausgabe- und rücknahme des eigentlich offenen Immobilienfonds zunächst ausgesetzt wurde, um die schlechte wirtschaftliche Lage zu überbrücken. Da sich diese jedoch durch die Schließung nicht verbessert hat, wurde daraufhin die Abwicklung des Fonds beschlossen. Im Rahmen dieser Abwicklung dürfte seitens der Anleger mit großen Verlusten zu rechnen sein. Wie sich das Urteil auch auf andere offene Immobilienfonds, die derzeit geschlossen sind oder bereits abgewickelt werden, auswirkt, bleibt abzuwarten.
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