Seminarreihe: Europäischer Gewässerschutz

Rechtliche und technische Aspekte des Umweltschutzes

Seminarreihe: Europäischer Gewässerschutz

Seminarveranstaltung Europäischer Gewässerschutz

Im Rahmen der Weiterbildungsveranstaltungen der Rechtsanwälte wurden in der Vergangenheit häufig wirtschaftsrechtliche Fragen diskutiert; die neue Seminar- und Ausbildungsreihe beschäftigt sich mit Umweltschutzaspekten zusammen mit Technikern und Projektleitern aus dem Umweltschutz.

Am 28.10.2012 fand in Berlin eine Auftaktveranstaltung statt; Referenten waren Florian Fritsch, Experte des technischen Umweltschutz, Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin.

Europäische Aspekte des Umweltschutzes

Die Europäisierung des Umweltschutzes wird primär von den Richtlinien des Europäischen Rates bestimmt, die nach der Regelung des Art. 189 Abs. 3 EGV (249 Abs. 3 EGV neue Fassung) das Recht eines Mitgliedstaates zu überführen sind. Nach der strikten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind die Richtlinien wörtliche in einer materiellen Rechtsnorm des nationalen Rechts zu verankern. Diese Rechtsprechung ist eindeutig z.B. 1991 zur Grundwasserrichtlinie. Der Europäische Gerichtshof verlangt die wortwörtliche Umsetzung und hatte damals die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet dem Europarecht Folge zu leisten.

Die Grundwasserrichtlinie der Europäischen Union bildet daher das rechtliche Fundament und stellt zugleich eine Klagemöglichkeit eines jeden europäischen Bürgers dar.

Florian Fritsch: „Algen sind allen bekannt, man findet sie täglich, auf Teichen, in Biotopen, Aquarien, Regenwassertonnen, etc. und meistens sollen sie bekämpft werden. Aber nun ist es Zeit zum Umdenken, denn die Algen sind unser Lebenselixier aus der vitalen Kraft aus Wasser und Sonne entstanden, die voll von jenen uralten vitalen und heilsamen Kräften des Lebens sind: die Mikroalgen. Algen in Gewässern sind aber auch Ausdruck einer umweltschädlichen Überdüngung.“

Diskutiert wurde, dass der Umwelt- und Grundwasserschutz auch ökonomisch interessant sein kann. „Der Herr der Algen“ (Quelle: NOZ), der Gartenbauingenieur Rudolf Cordes aus dem Landkreis Vechta will Europas größte überdachte Algenfarm aus dem Boden stampfen. Herr Rudolf Cordes formulierte gegenüber Dr. Thomas Schulte in einem Interview dazu: „Das war vor langer Zeit eine verrückte Idee. Nach Jahren des Tüftelns, von denen viele für die Tonne waren, gelang mir der Durchbruch. Ich habe einen Weg gefunden, wie unter sterilen Bedingungen Mikroalgen gezüchtet werden können: in großen v-förmigen Schläuchen, die in Reih und Glied in einem Gewächshaus hängen. In diesen Plastikgefäßen wachsen die mikroskopisch kleinen Schwimmpflanzen, bis sie reif zur Ernte sind. Hört sich einfach an, ist es aber nicht. Denn das Rohprodukt aus Algen muss picobello sauber sein, damit an die Lebensmittel- und Kosmetikindustrie geliefert werden kann. Zugleich dient die Algenzucht und Verwertung auch dem Gewässerschutz, weil verschmutzte Gewässer gereinigt werden können. Hier kann Biogas hergestellt werden.“

Die Grundwasserrichtlinie der Europäischen Union zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung muss daher in Deutschland eingehalten werden; die Wege hierzu sind unterschiedlich. Die Richtlinie hat über das Europarecht in Deutschland Gesetzescharakter; ihrem wesentlichen Inhalt nach sieht die Grundwasserrichtlinie spezifische Kriterien für die Beurteilung eines guten chemischen Zustandes, für die Ermittlung „signifikanter und anhaltender steigender Trends“ sowie für die Festlegung der Ausgangspunkte für eine Trendumkehr vor. Zugleich sollen mit dieser Richtlinie Emissionen verhindert bzw. begrenzt werden.

Über die technischen Wege muss diskutiert werden.

V.i.S.d.P.:

Florian Fritsch
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Florian Fritsch ist freier Consultant und Energieexperte. Er leitet als Geschäftsführer mehrere Unternehmen aus dem Bereich „Erneuerbare Energie“, insbesondere Tiefen-Geothermie, Elektromobilität und Solarthermie. Weitere Informationen unter: www.fg.de

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