Alkoholmissbrauch am Vatertag: Versicherungen kommen nur begrenzt für Schäden auf

Am Himmelfahrtstag durchschnittlich dreimal mehr Verkehrsunfälle / Unter Umständen müssen Alkoholisierte die Kosten für einen Krankenwageneinsatz selbst tragen / Besteht eine „erhebliche Bewusstseinsstörung“, entfällt der Schutz durch die Unfallversicherung, warnt das Onlinevergleichsportal TARIFCHECK24

Alkoholmissbrauch am Vatertag: Versicherungen kommen nur begrenzt für Schäden auf

Tarifcheck24.de ist mit rund 25 Millionen Nutzern im Jahr eines der führenden unabhängigen Onlinevergleichsportale. Seit 2001 bietet das Unternehmen umfangreiche Versicherungs-, Finanz- und Energievergleiche.

Hamburg / Wentorf, 2. Mai 2013 – „Herrenpartie“ statt Kirchgang: In weiten Teilen Deutschlands gehört die „Vatertagstour“ zu Christi Himmelfahrt wie die Geschenke zu Weihnachten. Während viele Familien den Tag nutzen, um bei hoffentlich bestem Wetter den Frühling zu genießen, steht bei den rein männlichen Touren häufig der Alkoholgenuss im Vordergrund. Und das mit dramatischen Folgen: Laut Statistischem Bundesamt passieren am Himmelfahrtstag dreimal mehr Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss als an normalen Tagen.

„Aber auch abseits des Straßenverkehrs sollte niemand den übermäßigen Alkoholkonsum auf die leichte Schulter nehmen, neben den Gesundheitsschäden drohen auch finanzielle Belastungen, die keine Versicherung abdeckt“, warnt Jan Schust, Vorstand des Onlinevergleichsportals TARIFCHECK24 ( http://www.tarifcheck24.com ), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Finanz-, Versicherungs- und Energiepreisvergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr.

Erstatten die Krankenversicherungen den Krankentransport?

In der Regel kommen die Krankenversicherungen zwar auch dann für die Kosten eines Krankentransportes auf, wenn der Versicherungsnehmer den Einsatz durch grob fahrlässiges Verhalten ausgelöst hat. Muss ein „Vatertagstourer“ mit akuter Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus gebracht werden, fällt bei den gesetzlichen Krankenkassen nur der Selbstbehalt an, der sich in der Regel auf 10 Euro beläuft. Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten meist sogar in vollem Umfang. Einen guten Überblick über den unterschiedlichen Leistungskatalog der privaten Krankenversicherungen verschafft das Internet, auf http://www.tarifcheck24.com/private-krankenversicherung/vergleich/ können Angebote für verschiedene Policen und deren Leistungen ganz einfach mit ein paar Klicks eingeholt werden.

Teuer kann es dagegen bei einem „Fehlalarm“ werden. „Viele Alkoholisierte unterschätzen den eigenen Alkoholpegel. Nicht selten weigern sich Betrunkene trotz Alkoholvergiftung, in ein Krankenhaus gefahren zu werden“, sagt Versicherungsexperte Jan Schust. „In diesen Fällen versuchen dann die Krankenversicherungen, die Kosten für die Leerfahrt auf den Versicherungsnehmer abzuwälzen – was ihnen häufig auch gelingt.“ Das wird dann eine teure Vatertagstour, wenn sich zum Kater noch finanzielle Probleme gesellen.

Grad der Alkoholisierung bei Unfallversicherung häufig entscheidend

Deutlich schwerwiegender erweisen sich die Folgen eines übermäßigen Alkoholkonsums hingegen bei der privaten Unfallversicherung. Nach § 178 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes liegt ein Unfall vor, „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Unfälle, die aus Geistes- oder Bewusstseinsstörungen entstehen, sind damit explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen! Eine Alkoholisierung wird von den Versicherungen als Bewusstseinsstörung gewertet.

Passiert daher ein Unfall unter Alkoholeinfluss, gehen die Versicherten häufig leer aus. Während Pkw-Fahrer bereits ab 1,1 Promille ihren Versicherungsschutz verlieren, liegt die Grenze bei Fahrradfahrern bei 1,6 Promille, bei Fußgängern gibt es den Richtwert von 2,0 Promille. Aber Vorsicht: „Besteht ein direkter und nachweisbarer Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Alkoholkonsum, kann die Versicherung die Leistungen auch bei geringeren Promillewerten verweigern“, warnt Branchenkenner Jan Schust.

Da die Unfallversicherung im Schadensfall eine vertraglich vereinbarte Kapitalleistung oder eine lebenslange Invaliditätsrente zahlt, können sich die finanziellen Verluste bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss schlimmstenfalls auf mehrere hunderttausend Euro belaufen. Weitere Informationen über die verschiedenen Leistungen der Unfallversicherung finden sich auf http://www.tarifcheck24.com/unfallversicherung/vergleich/ im Internet. „Führt man sich die potenziellen Schäden vor Augen, und zwar in gesundheitlicher wie finanzieller Hinsicht, dann kann man letztlich nur raten, auf einen übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten – auch und gerade an Himmelfahrt“, mahnt Jan Schust abschließend.

Über TARIFCHECK24:

Die TARIFCHECK24 AG gehört mit ihrem Energie-, Versicherungs- und Finanzportal TARIFCHECK24.COM zu den führenden Onlinevergleichsportalen. Seit 2001 ist das Unternehmen – bekannt aus Presse, Funk und Fernsehen – auf dem Markt. TARIFCHECK24.COM bietet seinen rund 25 Millionen Besuchern im Jahr umfangreiche Energiepreis-, Versicherungs- und Finanzvergleiche diverser Sparten an. Von vielen führenden Internetdiensten wird zum Beispiel der TÜV-geprüfte KFZ-Versicherungsvergleich empfohlen. Zahlreiche Onlinerechner und die persönliche Beratung zu allen gängigen Energie-, Finanz- und Versicherungsprodukten verschaffen dem TARIFCHECK24-Nutzer schnell und effizient einen Überblick über den jeweiligen Markt. 2012 wurde TARIFCHECK24.COM zur „Website des Jahres“ nominiert.

Alle Informationen und Vergleiche zu Versicherungen und Finanzen auf www.tarifcheck24.com

Kontakt
TARIFCHECK24 – Das Onlinevergleichsportal
Philipp Mazur
Zollstraße 11b
21465 Wentorf bei Hamburg
(0700) 22 55 82 24
presse@tarifcheck24.de
http://www.tarifcheck24.com

Pressekontakt:
Görs Communications – Public Relations (PR), Öffentlichkeitsarbeit, Marketing: Beratung & Agentur
Daniel Görs
Beim Strohhause 31
20097 Hamburg
040.23608911
info@goers-communications.de
http://www.goers-communications.de