Verkehrsrecht: Haftung -Parken am Hang nur mit Handbremse!

Verkehrsrecht: Das Niedersächsische OVG entscheidet:Autofahrer, die ihr Fahrzeug an abschüssigen Straßen nur mit gezogener Handbremse ohneeingelegten Gang abstellen, leben gefährlich. Kommt es deshalb zum Schaden, haften Halter und Fahrer – Kanzlei Sachse Rechtsanwalt Frankfurt und Offenbach

Verkehrsrecht: Haftung -Parken am Hang nur mit Handbremse!

Rechtsanwalt Frankfurt, Anwalt Offenbach, Arbeitsrecht

Für Sorglosigkeiten im Straßenverkehr ist auf ihm Rahmen eines Dienstverhältnisses kein Platz! Dies musste nun ein Beamter einsehen, den das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zum Schadensersatz verurteilte (OVG, 5 LA 50/12).

Der Beamte hatte das Dienstfahrzeug an einer abschüssigen Straße abgestellt und lediglich die Handbremse gezogen aber keinen Gang eingelegt. Es kam deshalb zum Unfall. Die Vollkaskoversicherung zahlte wegen des grob fahrlässigen Verhaltens nur teilweise.

Hierfür nahm der Dienstherr den Beamten in Haftung. Zu Recht, entschied das Gericht. zwar hatte der Beamte zur Verteidigung vorgebracht, dass er das Fahrzeug niemals anders gesichert habe und daher gesenkte Sorgfaltsanforderungen an ihn zu stellen seien, wies das Gericht diesen Vortrag als „ersichtlich fernliegend“ zurück.

Die Rechtsanwaltskanzlei Sachse- Rechtsanwalt Frankfurt , Rechtsanwalt Offenbach . Wir sind auf das Verkehrsrecht spezialisiert.

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