U.S. CET Corporation informiert über internationales Vertragsrecht

Das Stellvertretungsrecht der USA

U.S. CET Corporation informiert über internationales Vertragsrecht

unbenannt

Wenn ein Vertragspartner nicht selbst am Vertragsabschluss beteiligt sein kann, sondern ein Vertreter für ihn auftritt, gibt es im internationalen Vertragsrecht oftmals Schwierigkeiten bei der Feststellung, inwieweit der auftretende Stellvertreter überhaupt die Befugnis zur Vertretung hat und ob er im vollen Umfang für seinen Geschäftsherrn auftreten darf, den grundsätzlich werden Willenserklärungen (WE) nur demjenigen zugerechnet, der als der Erklärende erscheint. Die Stellvertretung weicht von diesem Prinzip ab und legt dem Geschäftsherrn die Verantwortung für die Rechtsfolgen einer WE auf, wenn er einen dazu Bevollmächtigten bestimmt hat, eine WE in seinem Namen abzugeben. Das jeweilige nationale hat zu diesem Themenkomplex teilweise sehr unterschiedliche Regelungen. Aus diesem Grund werden wir hier einmal das Vertretungsrecht aus amerikanischer Sicht darstellen.

Das Stellvertretungsrecht der USA baut auf dem Fallrecht der einzelnen Bundesstaaten auf. Es gibt nur wenige bundesgesetzliche Regelungen im UCC für spezielle Fragen der Vollmacht.Im Übrigen hat sich das US-amerikanische Stellvertretungsrecht stark am englischen Vorbild orientiert. Trotz der Ähnlichkeit sollen in hier in Kürze einige wichtige Besonderheiten dargestellt werden.

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Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung USA sowie den Aufbau einer Geschäfts-repräsentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.

Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.

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Leonhard W.J. Becker
P.O. Box 8865
34101 Naples, FL (USA)
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