Vorsicht Falle: Vereinbarungen des Sorgerechts durch die Eltern

Vorsicht Falle: Vereinbarungen des Sorgerechts durch die Eltern

Köln/Berlin (DAV). Eltern dürfen nicht selbst Bereiche des Sorgerechts auf einen Elternteil allein übertragen. Hierfür bedarf es immer einer gerichtlichen Entscheidung. Das Oberlandesgericht Köln entschied dies am 31. Januar 2013 (AZ: II-4 UF 233/12) bei einem Streit über den Aufenthalt des Kindes.

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall hatten die Eltern vereinbart, dass die Kinder bei der Mutter leben. Sie hatten die Entscheidung über die Aufenthaltsbestimmung entgegen dem gemeinsamen Sorgerecht
der Mutter übertragen. Mittlerweile waren sich die Eltern über den Lebensmittelpunkt der Kinder jedoch uneins.

Die Vereinbarung sei unwirksam, entschied das Gericht. Die Eltern könnten nicht selbst über eine Übertragung des Sorgerechts – und sei es auch nur teilweise – allein bestimmen. Dies dürften nur die Gerichte. Sinn sei, „die Beteiligten, insbesondere die betroffenen Kinder, vor Belastungen durch ein beliebiges Wiederaufrollen von Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen zu schützen.“

Der Tipp der Familienrechtsanwälte: Eltern können sich darüber einigen, wo das Kind leben soll. Sie können jedoch nicht allein entscheiden, welcher Elternteil zukünftig allein über den Aufenthalt bestimmt.

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