BFS risk & collection GmbH löscht Negativeintrag

Mandantin 5 Wochen nach Mandatserteilung hocherfreut über die erfolgreiche Löschung durch ein Anwaltsschreiben ohne Gerichtsprozess

BFS risk & collection GmbH löscht Negativeintrag

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Schnelle Erfolge ohne Gerichtsprozess sind besonders gute Erfolge. Dies stellte erst kürzlich eine Mandantin fest, die sich bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin am 09.09.2013 zum ersten Mal mit der Bitte um Unterstützung bei der Löschung eines Schufa-Negativeintrages meldete. Von dem Negativeintrag hatte die Mandantin bereits seit längerem Kenntnis, sah sich jedoch bis zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage, sich wirksam gegen den Eintrag und die eintragende Inkassofirma zur Wehr zu setzen.

Selbst kümmern bringt meist nichts

Die Mandantin hatte immer wieder versucht, die Angelegenheit selbst in die Hand zu nehmen. Die eintragende BFS risk & collection GmbH ließ sich jedoch nicht telefonisch darüber aufzuklären, dass keine Verbindung mit der Firma Arcor bestand und dass mit dieser auch kein Vertrag vorlag.

Rechtsanwalt Dr. Schulte bestätigt: „Die Erfahrung und Praxis zeigt immer wieder, dass die Möglichkeit, einen ungerechtfertigten Schufa-Negativeintrag erfolgreich zur Löschung zu bringen, für den Verbraucher ohne anwaltliche Hilfe oftmals zeitnah nicht gelingt. Für die Betroffenen und ihre Familien bedeutet ein Schufa-Negativeintrag eine Störung des eigenen wirtschaftlichen Handelns bis hin zur wirtschaftlichen Handlungsunfähigkeit. Scheitert das „selbst kümmern“, fühlen sich die Betroffenen ohnmächtig, verlieren dabei wertvolle Zeit, denn der Negativeintrag wirkt sich auf den Scorewert und dadurch massiv auf die Bonität aus. Verträge können mit einem niedrigen Scorewert nicht abgeschlossen werden, Finanzierungen sind bedroht, man gilt dadurch als nicht kreditwürdig ( Beitrag Gallileo Pro7 ). Daher ist das Ziel klar definiert, sich von einem solchen Eintrag schnellstens zu befreien, besonders wenn der Eintrag ein unberechtigter ist.“

Anwaltsschreiben zeigt schnell Wirkung beim Gegner

Nach der Mandatierung wandte sich dann Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann mit einem Schreiben an die eintragende BFS risk & collection GmbH und forderte diese zur Löschung des Schufa-Negativeintrages auf. In dem Schreiben wurden darauf hingewiesen, dass der Schufa-Negativeintrag unberechtigt und die eintragende Inkassofirma auch nicht Forderungsinhaberin ist. Das Schreiben zeigte kurzfristig Wirkung, da innerhalb einer Woche nach Erhalt des Schreibens bereits der Schufa-Negativeintrag durch die BFS zur Löschung gebracht wurde.

Eine Kostentragungspflicht lehnte die betroffene BFS risk & collection GmbH ab. Hier werden die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner jedoch noch einmal nachsetzen und eine Kostenerstattung verlangen.

Fazit

Ein erfreulicher und schneller Erfolg für die Betroffene, der nur das energische Einschreiten von Rechtsanwalt Dr. Tintemann erreicht werden konnte. Ein Schufa-Negativeintrag ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, die Auswirkungen können das wirtschaftliche Leben massiv beeinträchtigen und bei einem ungerechtfertigten Schufa-Negativeintrag wiegt die Belastung doppelt. Betroffenen wird empfohlen, bei Negativeinträgen nicht lange selber mit den eintragenden Stellen zu diskutieren, sondern sich möglichst unverzüglich an einen Rechtsanwalt mit Expertise auf dem Gebiet des Schufa- und Datenschutzrechts zu wenden.

V.i.S.d.P.

Dr. Sven Tintemann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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