Arbeitszeit- und Spesenbetrug sind im deutschen Mittelstand keine Ausnahme
Hanau – Gierige Banker, bestechliche Manager – beim Stichwort Wirtschaftskriminalität denken die meisten an die Chefetage. Dabei sind es oft auch ganz normale Mitarbeiter, die sich auf Kosten des Arbeitgebers und vor allem der ehrlichen Kollegen bereichern: Eine aktuelle US- Studie schätzt, dass Firmen weltweit rund fünf Prozent ihres Umsatzes durch Spesen-, Abrechnungs- und andere Betrugsarten an die eigenen Angestellten verlieren. Auch wenn das Thema vielfach tabuisiert wird: Toleriert werden kann es nicht, denn den Schaden tragen nicht nur das Unternehmen, sondern auch die ehrlichen Mitarbeiter. Und der ist nicht gerade gering: „In mehr als der Hälfte der von uns 2013 aufgedeckten Fälle von Arbeitszeitbetrug waren mindestens 250 Prozent der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet worden“, bestätigt Frances Lentz, Geschäftsführerin einer bundesweit operierenden Wirtschaftsdetektei.
Zwei Stunden arbeiten, fünf Stunden bezahlt bekommen – das Modell finden nicht wenige attraktiv, wie die Erfahrung der Ermittlungsprofis zeigt. In mehr als hundert Fällen deckten sie allein in diesem Jahr entsprechende Betrugspraktiken auf. „Nicht immer sind die Abrechnungen so dreist gefälscht“, beruhigt Frances Lentz. Aber meist braucht es schon mehr als ein paar fragwürdige Benzinrechnungen oder unerklärliche Überstunden, bis ein Arbeitgeber hellhörig und vor allem tätig wird. Denn die Beweislast für solche Vergehen liegt immer beim Unternehmen – und eigenhändige Ermittlungen vom Chef werden vor Gericht in der Regel nicht anerkannt.
Auslandseinsatz mit Freundin
Diese würden die Vorgesetzten auch oft vor unlösbare logistische Probleme stellen, wie die Chef-Ermittlerin der Detektei Lentz weiß: Ihre Mitarbeiter ermitteln im Auftrag schon einmal in Nordafrika oder Südspanien. „In diesem Jahr haben wir beispielsweise einen Geschäftsmann observiert, der insgesamt sechs Tage in Malaga arbeiten sollte. Effektiv war er allerdings nur anderthalb Tage wirklich beruflich engagiert. Den Rest der Zeit verbrachte er mit seiner Freundin, die ohne Wissen des Arbeitgebers mitgereist war, am Strand“, erzählt Frances Lentz. Dabei wurden sogar die Hotelkosten der Freundin mit der Firmenkreditkarte bezahlt, wie ihre Ermittler nachweisen konnten. Leider kein Einzelfall: Rund fünf Prozent ihres Umsatzes, so schätzt die US-amerikanische Association of Certified Fraud Examiners in ihrer jüngsten „Global Fraud Study“, verlieren Unternehmen weltweit durch Mitarbeiter, die Betrug am Arbeitgeber für ein Kavaliersdelikt halten. In Deutschland entspräche dies einem jährlichen Schadensvolumen von rund 130 Mrd. Euro.
Misstrauen ist gut, Ermittler sind besser
Ob diese hohe Zahl realistisch ist, mag Frances Lentz nicht beurteilen. Aber dass rund Dreiviertel aller Verdachtsfälle, denen ihre Detektei im Auftrag von Unternehmen nachgeht, sich bestätigen, ist eine traurige Tatsache. Dennoch rät sie misstrauischen Chefs unbedingt zur Besonnenheit: „Steht ein Verdacht im Raum, sollte sich der Arbeitgeber auf keinen Fall selbst auf die Lauer legen und den Mitarbeiter überführen wollen“, rät Frances Lentz. „Da es sich um einen schweren Vorwurf handelt, der zudem noch gar nicht bewiesen ist, ist extrem wichtig, dass Nachforschungen unentdeckt bleiben.“ Nur so kann ein Vertrauensmissbrauch zuverlässig nachgewiesen – und falls es keinen gab, das Arbeitsverhältnis unbelastet fortgesetzt werden.
Professionelle Ermittler geben dem Arbeitgeber zudem gerichtsfeste Beweise an die Hand, mit denen sich etwa Abrechnungsbetrügern schnell und rechtssicher das Handwerk legen lässt – bei eigenen Nachforschungen ist dies meist nicht der Fall. Nicht selten einigen sich beide Seiten aber ohnehin außergerichtlich, weiß Frances Lentz: „Über 95 Prozent der Mitarbeiter, die von unseren Mandanten mit wasserdicht ermittelten Beweisen konfrontiert wurden, waren mit einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden“. So bleiben beiden Seiten aufwendige und teure Gerichtsverfahren erspart. Der Mitarbeiter umgeht eine mögliche Strafanzeige und erhält vielleicht sogar ein halbwegs gutes Arbeitszeugnis. „Auch wenn der Arbeitgeber einen solchen Vorfall laut aktueller Rechtsprechung im Arbeitszeugnis vermerken darf, ziehen die meisten ein geräuschloses Verfahren ohne solche Schritte vor“, so die Erfahrung der Detektei Lentz.
Über die Lentz® GmbH & Co. Detektive KG
Die Detektei Lentz® ist seit 1995 ein auf die professionelle, hochwertige und gerichtsverwertbare Durchführung von Ermittlungen und Beobachtungen (Observationen) spezialisiertes Unternehmen der Lentz® Gruppe mit Sitz in Hanau. Als eine von wenigen Detekteien in Deutschland erfüllt die Detektei Lentz® nachweislich die hohen Qualitätsstandards der weltweit anerkannten Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2008 und wird seit rund zehn Jahren regelmäßig nach TÜV-CERT® zertifiziert. Als Privat- und Wirtschaftsdetektei mit 18 Niederlassungen in ganz Deutschland verfügt die Detektei Lentz® bundesweit über qualifizierte Teams von fachlich ausgebildeten, ZAD-geprüften Detektiven sowie über langjährige Expertise im Bereich Ermittlungen und Beweisbeschaffung im Zivil- und Strafrecht. Weitere Informationen unter www.lentz-detektei.de .
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