02.01.2014: – Das Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der sog. S&K-Unternehmensgruppe ist noch nicht abgeschlossen, doch schon jetzt steht fest, dass die Vor-standsmitglieder bzw. Geschäftsführer der involvierten Unternehmen in vielen Fällen persönlich für den Schaden der Anleger aufkommen müssen: Das Landgericht Stuttgart verurteilt den verant-wortlichen Stephan Schäfer sowie die S&K Sachwert AG vollumfänglich zum Schadenersatz. Die Entscheidung ist richtungsweisend für eine Vielzahl der von S&K verursachten Schadensfälle.
Verkauf von Lebensversicherungen zur Kapitalbeschaffung
Einige Unternehmen der Frankfurter S&K-Gruppe, unter anderem die S&K Sachwert AG sowie die S&K Real Estate Value GmbH, verfolgten den Zweck, Sparverträge (Lebensversicherungen, Bausparverträge Rentenversicherungen etc.) von Kapitalanlegern zu kaufen. Dabei sollten die Anleger ihren Sparvertrag an das jeweilige S&K-Unternehmen verkaufen, welches sodann die Kündigung des Vertrags sowie die Auszahlung des Guthabens veranlasste. Als Kaufpreis für den Anleger wurde ein Mehrfaches des tatsächlichen Rückkaufwertes vereinbart, wobei die genaue Höhe durch unterschiedliche Rückzahlungsmodalitäten und Auszahlungszeitpunkte definiert wurde. Die versprochenen Gewinne sollten nach Darstellung der S&K-Gruppe durch Investitionen in Immobilien erwirtschaftet werden.
Schadenersatzansprüche schnell und unproblematisch durchsetzbar
Der Ankauf von Sparverträgen durch die S&K-Gesellschaften stellt ein unerlaubtes und damit verbotenes Bankgeschäft dar, zumal keine der ankaufenden Gesellschaften über die entsprechende Erlaubnis verfügte. Das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften ist eine Straftat, für welche die verantwortlichen Vorstände bzw. Geschäftsführer des jeweils ankaufenden Unternehmens persönlich auch gegenüber den geschädigten Anlegern einzustehen haben. Für diejenigen Anleger, die ihren Sparvertrag an ein Unternehmen der S&K-Gruppe verkauft haben, ergibt sich so die Möglichkeit, den Schadenersatzanspruch schnell und unkompliziert durch die Gerichte klären zu lassen. „Schnell zu handeln ist das Gebot der Stunde, da die von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Vermögensgegenstände wie teure Uhren, Goldbarren und Bargeld kaum ausreichen dürften, um sämtliche Anleger zu entschädigen“, so Rechtsanwalt Berkemeier aus der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in Tübingen. Außerhalb des Insolvenzverfahrens – so der Anwalt weiter – gilt das sog. Windhundprinzip, was bedeutet, dass der Erlös aus den sichergestellten Vermögensgegenständen nach der Reihenfolge der zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse verteilt wird.
Gute Möglichkeiten auch für Anleger von United Investors-Fonds
Aber auch für diejenigen Anleger, die sich mittelbar über einen von UNITED INVESTORS aufgelegten, geschlossenen Fonds (z.B. Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG oder Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG) an der S&K-Gruppe beteiligt haben, bestehen in vielen Fällen gute Möglichkeiten zum Schadenersatz. Neben der Haftung der Verantwortlichen von UNITED INVESTORS und der S&K-Gruppe ist hier nicht zuletzt auch an die Haftung der Anlageberater und Vermittler zu denken. Haben diese bei der Empfehlung zum Erwerb einer der angebotenen Fondsbeteiligungen nicht hinreichend über sämtliche Risiken der Beteiligung oder die Zweifel an der Plausibilität der aufgelegten Fonds informiert, sind sie dem Anleger gegenüber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Auch hier empfiehlt es sich, einen auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
Kontakt:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Dr. Heinz O. Steinhübel
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