Die C-Corporation, auch Business Corporation bzw. US-AG genannt, ist die immer noch am meisten verbreitete Gesellschaftsform in den USA. Sie ähnelt der deutschen Aktiengesellschaft (AG). Beim Auftreten im Rechtsverkehr muss eine C- Corporation einen, die Gesellschaftsform deutlich machenden Zusatz, benutzen (Incorporated, Inc., Corporation, Corp., Company oder Co) Auch diese Gesellschaftsform verlangt kein Mindestkapital.
Die Gründung der C-Corporation erfolgt in einem formalen Verfahren: Die Gründer (Incorporators) müssen eine Art Gesellschaftssatzung, die sog. Articles of Incorporation, aufstellen. Diese enthalten in der Regel den Namen und den Sitz der Gesellschaft, den Gesellschaftszweck, die Art und Anzahl der von der Gesellschaft freigegebenen Aktien, die
Zahl der zu bestellenden sog. Directors (vergleichbar mit den Aufsichtsratsmitgliedern des deutschen Rechts) und Angaben zum im Gründungsstaat wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten , dem sog. Registered Agent. Die Articles of
Incorporation sind beim Secretary of State einzureichen
In der Gründungsversammlung, dem Initial Meeting, haben die Gründer die Directors der Gesellschaft und die sog. Executive Officers zu ernennen. Dies kann auch auf schriftlichem Wege erfolgen. Die Directors bestimmen die Executive Officers, die für die alltägliche Geschäftsführung und Vertretung zuständig sind. Sie unterliegen der Aufsicht
und den Anweisungen der Directors, welche wiederum von den Gesellschaftern ernannt werden. Es liegt also ein mehrschichtiger interner Aufbau vor. Die Rechte und Pflichten der Directors und Officers ergeben sich aus der Satzung, den Bylaws.
Die künftigen Gesellschafter erwerben die Aktien der Gesellschaft zum Nennbetrag der Aktie oder zu einen vereinbarten Preis. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, alle Aktien auszugeben. Die Aktien der Business Corporation sind frei übertragbar. Dies kann vertraglich aber auch anders geregelt werden.
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