Fallstricke bei Unternehmensblogs
Das Aufbauen von Unternehmenslogs hat mittlerweile bei vielen Unternehmen eine gewisse Tradition erlangt. Auch Startups beginnen heutzutage Ihre Internetpräsenz von Anfang an mit einem Blog. Hierbei geht es darum, Leser, also Kunden oder Interessenten einen besseren Einblick in die Unternehmenskultur, den Produkten und Dienstleistungen zu geben, sowie in den Dialog zu treten. Dieses Kommunikationsinstrument kann von der Marketingabteilung verantwortet werden oder durch die Marketingabteilung geprüft werden, während die Inhalte, sogenannte Blog-Posts, also Blogbeiträge, von anderen Abteilungen und Bereichen verfasst werden können. In einigen Unternehmen gibt es eine letzte Instanz, die alles Geschriebene vor der Veröffentlichung gegenprüft, einem sogenannten Lektorat. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die inhaltliche Ansprache dem Unternehmen entspricht, und peinliche Rechtschreib- und Grammatikfehler, die zuvor übersehen wurden, gefunden und korrigiert werden.
Für einen Corporate Blog spricht der direkte Dialog, der zum Kunden oder Interessenten aufgebaut wird. Durch neueste Produktinformationen, Portfolio-Erweiterungen, Veränderungen der Unternehmensstruktur, oder Verbesserungen der Dienstleistungen kann im Blog direkt Stellung genommen werden. Diskussionen in den Kommentaren mit Lesern und sogar eigenen Mitarbeitern können diese Beiträge lesenswert machen und zum positiven Image des Unternehmens beitragen. Auch kann sich das Unternehmen durch regelmäßige Neuigkeiten gegenüber dem Wettbewerb abheben.
Das Erwähnen von Mitarbeitern ist eine beliebte Marketingstrategie. Es kann über Karriereschritte einzelner Mitarbeiter berichtet werden, Versetzungen oder besondere Verdienste (Mitarbeiter des Monats). Zu beachten ist jedoch, dass sich das Personalkarussell in den letzten Jahren immer schneller dreht und Mitarbeiter nicht mehr bis zur Rente im Unternehmen verbleiben. Ein häufiger Wechsel von Mitarbeitern – Eintritt und Austritt – ist in Bezug auf den Corporate Blog kritisch zu betrachten, da dies zugleich die Personalpolitik des Unternehmens widerspiegeln kann.
Sollten Mitarbeiter in Corporate Blogs Erwähnung finden, macht es Sinn, sich vor einer Veröffentlichung eine Einwilligung geben zu lassen. Auch kann die Abstimmung des jeweiligen Blogs-Posts, in dem der Mitarbeiter oder die Abteilung erwähnt wird, mit dem Betroffenen vorher abgestimmt werden, um falsche oder unglücklich formulierte Passagen zu entfernen oder ändern zu lassen. Bereits veröffentlichte Blogbeiträge nachträglich zu verändern kann bedeuten, das die Glaubwürdigkeit des Unternehmens leidet und Blogleser sich in Kommentaren zu dieser Änderung äußern.
Auch können Diskussionen auf anderen Social Media Plattformen fortgeführt werden. Daher macht es für die Verantwortlichen immer Sinn, sich auf allen bekannten und unbekannten Social Media Plattformen über Diskussionen des eigenen Unternehmens zu informieren. Automatisiert können hierfür sogenannte Warnmeldungen (Alerts) verwendet werden, die direkt bei der Veröffentlichung bestimmter Wörter, wie beispielweise dem Unternehmensnamen, einen Alarm senden. Die Verantwortlichen haben damit eine Möglichkeit, schnell zu reagieren. Weitere Informationen zur Umsetzung können über Fachexperten ( http://suhling.biz ) bezogen werden.
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