Steuerhinterziehung: Nur eine vollständige Selbstanzeige hilft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Nur wenn eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung vollständig ist, ebnet sie den Weg für die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit. Daher sollte bei der Selbstanzeige kein Risiko eingegangen werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige sind seit dem 1. Januar 2015 gestiegen. Seitdem müssen Steuersünder die steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre und nicht mehr nur fünf Jahre offen legen. Dadurch wird es schwieriger, eine vollständige Selbstanzeige abzugeben. Aber nur eine vollständige Selbstanzeige kann vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen.
Daher sollten Steuersünder, die mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchten, auch kein Risiko eingehen und die Selbstanzeige nicht auf eigene Faust oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfassen. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu betrauen. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist und entsprechend ihre Wirkung entfalten kann.
Komplett straffrei kann die Selbstanzeige seit dem 1. Januar 2015 aber nur noch dann wirken, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge erhoben. Bis 100.000 Euro Hinterziehungssumme beträgt der Strafzuschlag zehn Prozent, bis einer Million Euro 15 Prozent und bei ´noch höheren Summen werden 20 Prozent fällig. Die Steuerschulden müssen zzgl. der fälligen Zinsen in Höhe von sechs Prozent p.a. und ggfs. dem Strafzuschlag innerhalb einer relativ kurzen Frist beglichen werden. Erst dann hat die Selbstanzeige ihre Wirkung erreicht und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ist vom Tisch.
Wer bereits eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung gestellt hat, diese aber nicht fehlerfrei war, sollte dringend anwaltliche Unterstützung suchen. Denn die fehlgeschlagene Selbstanzeige kann zwar nicht mehr strafbefreiend aber immer noch strafmildernd wirken.
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