Beistand unter anderem in Sachen Arbeitsrecht: die Rechtsanwaltskanzlei Bärbel Nicklaß-Bergér in Neuburg.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Nicklaß-Bergér und Kollegen vertreten und beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in einer Vielzahl von Themen im Arbeitsrecht.
Der bedeutendste Bereich des Arbeitsrechts sind Kündigungen. Arbeitnehmer, die sich gegen eine Kündigung wehren wollen, müssen innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Nicklaß-Bergér und Kollegen übernehmen dies gerne für Sie.
Wenn Sie als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beenden wollen, gibt es neben der Kündigung die Möglichkeit, einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag zu schließen. Dabei sind eine Vielzahl von Punkten zu beachten und können diverse Regelungen getroffen werden, wobei dringend ein Rechtsanwalt als Spezialist für Arbeitsrecht zu Rate gezogen werden sollte.
Sowohl bei der Beendigung aber auch schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses muss man sich klar sein, was alles geregelt werden soll. Außerdem gibt es auch während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses immer wieder Erfordernisse, Einzelheiten neu zu regeln oder zu ändern. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Nicklaß-Bergér und Kollegen erstellen und überprüfen Arbeitsverträge, beraten Sie und führen Verhandlungen in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts für Sie durch.
Sollte das geschuldete Entgelt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer streitig oder offen sein, kann dies mit Hilfe eines Rechtsanwalts überprüft, berechnet und notfalls auch eingeklagt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Jahresurlaub. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfasst hierbei sowohl Streitigkeiten, wann der Urlaub gewährt bzw. genommen werden soll, als auch die Urlaubsabgeltung, wenn er nicht in Natur genommen werden konnte.
Verstößt der Arbeitnehmer gegen arbeitsrechtliche Pflichten aus seinem Arbeitsvertrag ist in der Regel vor einer Kündigung zunächst eine Abmahnung erforderlich. Die Rechtmäßigkeit der Abmahnung kann vom Rechtsanwalt überprüft und das weitere Vorgehen besprochen werden.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Zuvor besteht Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses. Es ist zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis mit Bewertung zu unterscheiden. Hierbei tauchen insbesondere bezüglich der gewählten Formulierungen Fragen auf, bei denen der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfen kann. Dies gilt auch für die Durchsetzung des Zeugnisanspruchs.
In all diesen und noch vielen anderen Bereichen des Arbeitsrechts helfen Ihnen die Spezialisten der Kanzlei Nicklaß-Bergér und Kollegen, insbesondere Rechtsanwalt Christoph Klein. Neben dem Arbeitsrecht sind übrigens auch Experten für die Gebiete Familienrecht, Erbrecht, allgemeines Vertragsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht vorhanden.
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