Auszeichnung für besonderes Engagement zum Schutz und Erhalt der hessischen Streuobstwiesen / Schirmherrschaft durch Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann / 1.000 Euro für herausragende Projekte
Ökologisch von großer Bedeutung und kulturhistorisch eine Besonderheit: Hessische Streuobstwiesen verdienen besonderen Schutz. Zahlreiche Streuobstwiesenbesitzer, aber auch Verbände und Initiativen investieren viel Zeit und Mühe in den Erhalt und die Pflege dieser Wiesen. Mit der Auszeichnung „Goldener Apfel 2015“ möchte die Naturschutz-Akademie Hessen gemeinsam mit der MGH Gutes aus Hessen GmbH und dem Verband der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien e. V. auch in diesem Jahr wieder eine oder mehrere Personen ehren, die sich rund um den Schutz der Streuobstwiesen und deren Produkte besonders verdient gemacht haben. Schirmherr der Auslobung ist in diesem Jahr Frankfurts Oberbürgermeister Feldmann.
Gesucht werden Privatpersonen oder Unternehmen, Schulklassen oder Vereine, Institutionen oder Initiativen, die sich für diese bedrohten Biotope auf besondere Weise eingesetzt haben. „Der Erhalt der Streuobstwiesen muss jedem Hessen am Herzen liegen“, erklärt Peter Feldmann. „Es ist mir daher eine Ehre, für dieses lobenswerte Projekt die Schirmherrschaft übernehmen zu dürfen.“ Seit 2007 wird die Auszeichnung jährlich für vorbildliche Verdienste rund um die heimischen Streuobstwiesen verliehen. Seit 2013 belohnen die Initiatoren der Auszeichnung dieses Engagement zusätzlich mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro, das idealerweise wieder in die Projektarbeit einfließt.
Jeder Stöffche-Fan, Naturschützer und Interessierte ist aufgerufen, Personen oder Projekte vorzuschlagen, bei denen der Streuobstwiesenschutz oder Produkte der Streuobstwiese eine besondere Rolle spielt. „Wir sammeln alle Vorschläge für geeignete Kandidaten, und nach einer Vorauswahl ermittelt unsere Jury den diesjährigen Preisträger“, erklärt Martin Heil, Vorsitzender des Verbandes der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereine e. V. Im vergangenen Jahr hatte es eine Vielzahl von Vorschlägen gegeben, von denen fünf in die engere Auswahl kamen.
Für die Initiatoren dieses Preises ist der Schutz der Streuobstwiese eine Herzensangelegenheit. „Abgesehen davon, dass die Obstwiesen vor allem Äpfel für Apfelsaft und Apfelwein liefern, sind sie auch Lebensraum für zahlreiche Pflanzen und Tiere“, sagt Albert Langsdorf, Leiter der Naturschutz-Akademie Hessen. „In jedem einzelnen alten Obstbaum können sich rund 300 verschiedene Tierarten ansiedeln.“ Steinkauz, Fledermaus, viele Vögel und Nagetiere sowie Klein- und Kleinstlebewesen und sogar bestimmte Orchideenarten finden in den Streuobstwiesen ideale Lebensbedingungen vor und sind auf diesen Lebensraum angewiesen. Die erhaltenswerte Mischvegetation aus alten Obstbaumsorten und ursprünglichen Wiesen ist heutzutage sogar von wissenschaftlicher Bedeutung. Neben Naturschützern und traditionsbewussten Landwirten setzen sich daher seit Jahren auch viele Privatpersonen, Schulklassen, Gemeindeverwaltungen oder Vereine für den Erhalt der Streuobstwiese ein.
„Wir sind daher auf der Suche nach Personen oder Organisationen, die diese wichtige Aufgabe unterstützen“, stellt Peter Klingmann, Geschäftsführer der MGH Gutes aus Hessen GmbH, fest. „Das können die besondere Pflege einer Streuobstwiese oder das Pflanzen neuer Bäume ebenso sein wie die Vergrößerung vorhandener Flächen oder auch besondere Veranstaltungen wie Pflücktage oder Aufklärungsarbeit.“
Kandidaten für den Preis können bis 20. Juli 2015 vorgeschlagen werden – per E-Mail an apfelwein@apfelwein.de. Wichtig: Der Vorschlag soll eine aussagekräftige Begründung und die Kontaktdaten des Kandidaten beinhalten.
Der Verband der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien e.V. wurde 1948 mit dem Ziel gegründet, die Interessen der hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien gegenüber der Öffentlichkeit geschlossen vertreten zu können.
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