Ex D&G Franchisenehmer, vertreten durch eine renommierte Südtiroler Anwaltskanzlei, verlangt 1,5 Millionen US Dollar Schadenersatz
(NL/9894814248) PANAMA CITY, PANAMA — Der frühere D&G Franchisenehmer in Panama Stadt, die Firma DOLGA Trading Corp., hatte im Jahre 2013 Dolce & Gabbana vor einem privaten Schiedsgericht in Mailand auf Schadenersatz wegen Lieferpflichtverletzungen in den Jahren 2012 und 2013 verklagt. Das Schiedsgericht bestätigte den Vertragsbruch und verurteile Dolce & Gabbana, Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns zu zahlen. Allerdings stellte die Firma aus Panama Rechenfehler in Millionenhöhe zu ihrem Nachteil fest.
Beide Parteien hatten je einen der drei Schiedsrichter ausgewählt. Dolce & Gabbana benannte einen Wirtschaftsjuristen aus Mailand. Berechnungen entgangener Gewinne bei Verletzungen internationaler Warenlieferungsverträge gehören zum normalen Handwerk eines Wirtschaftsjuristen. Ein italienischer Wirtschaftsrechtsanwalt kennt Artikel 76 des UN Kaufrechts (CISG) und Artikel 1518 des italienischen Zivilgesetzbuchs (codice civile), wonach der entgangene Bruttoerlös und nicht der entgangene Nettoerlös erstattet werden muss. Kosten dürfen demnach nicht berücksichtigt werden. Die Firma DOLGA wirft den Schiedsrichtern vor, sie nicht nur gesetzeswidrig mit den Kosten belastet sondern diese auch noch zu ihrem weiteren Nachteil verdoppelt zu haben.
Nach Zurückweisung ihres Berichtigungsantrags fragte sich DOLGA: Ist das grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz? Hoffnung schöpfte sie aus einer Äußerung von Stefano Gabbana, der gleich nach seinem für die anklagende Mailänder Staatsanwältin Laura Pedio überraschenden Freispruch wegen Steuerhinterziehung durch das Oberste Kassationsgericht in Rom (Corte Suprema di Cassazione) am 24. Oktober 2014 behauptet hatte: Siamo onesti (Wir sind redlich).
In dem Bewusstsein, ein redlicher Kaufmann akzeptiere keine ungerechtfertigte Bereicherung wegen eines Rechenfehlers in Millionenhöhe auf Kosten eines ehemaligen Geschäftspartners, wandte sich DOLGA an den damaligen Geschäftsführer Alfonso Dolce. Die an ihn gestellte Bitte, den Schaden ohne den offensichtlichen Rechenfehler für die vom Schiedsgericht festgelegte Zeit als redlicher Kaufmann korrekt zu begleichen, blieb erfolglos.
Ohne Mathematiker oder Jurist sein zu müssen, ist folgender Rechenfehler leicht nachvollziehbar. Das Schiedsgericht bestätigte der panamaischen Firma für die ersten fünf Monate des Jahres 2012 einen Nettogewinn in Höhe von $649.121,78. Der Schätzung des entgangenen Gewinns für die letzten sieben Monate des Jahres 2012 lagen dieselben Ein – und Verkaufsbedingungen der ersten fünf Monate des Jahres 2012 zu Grunde. Danach hätte der monatliche Durchschnittsnettogewinn im Jahre 2012 mit $129.824,356 angegeben werden müssen. Das bedeutet, dass DOLGA in den sieben Monaten von Juni bis Dezember 2012 ein Nettogewinn in Höhe von $908.770,49 entgangen ist. Das Schiedsgericht kam jedoch bloß auf $137.705,38.
Das Missverhältnis zwischen $649.121,78 für 5 Monate und $137.705,38 für 7 Monate ist für jedermann ersichtlich.
Die Fehler führten nach DOLGA´s Berechnungen zu einem Gesamtschaden von ca. 1,5 Millionen US Dollar. Mit einer 89 Seiten umfassenden Klageschrift hat daher DOLGA am 28. August 2015 Dolce & Gabbana verklagt. Unter dem Aktenzeichen R.G. 3040/2015 hat die zuständige 1. Zivilkammer des Mailänder Appellationsgerichts (Corte d´ Appello di Milano, Sezione 1a Civile) am 11. September 2015 den ersten Verhandlungstermin auf den 12. Januar 2016 um 9.15 Uhr anberaumt. DOLGA prüft zur Zeit, ob auch die Mailänder Staatsanwältin Laura Pedio wieder gegen Dolce & Gabbana ermitteln sollte.
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