Markenrecht: Krokodil schnappt sich den Kaiman
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Der Wiedererkennungswert einer Marke ist für Unternehmen ein hohes Gut. Entsprechend schutzwürdig sind diese Marken. Das erkannte auch das Gericht der Europäischen Union (EuG).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon eine schwache bildliche und durchschnittlich begriffliche Ähnlichkeit kann dazu führen, dass eine Marke nicht eingetragen werden kann. Das geht aus einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 30. September 2015 hervor (Az.: T-364/13).
Im vorliegenden Fall ging es um einen Markenrechtsstreit zwischen einem polnischen und einem französischen Modehersteller. Das polnische Unternehmen meldete im Jahr 2007 für seine Waren und Dienstleistungen, u.a. Taschen, Bekleidung, Schuhe, eine Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) an. Das Bildzeichen zeigt einen Kaiman, der zur Ordnung der Krokodile zählt.
Eben ein Krokodil hatte das französische Unternehmen schon vor der polnischen Gesellschaft als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen. Daher legte sie Widerspruch gegen die Anmeldung der Marke des Konkurrenten ein und berief sich dabei auf ihr älteres Markenrecht . Das HABM gab dem Widerspruch teilweise statt und lehnte die Eintragung des Kaimans als Marke für Schuhe, Bekleidung und Lederwaren ab. Die Klage des polnischen Unternehmens vor dem EuG gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.
Das Gericht prüfte, wie stark die Verwechslungsgefahr der beiden Zeichen ist. Da beide ein Reptil der Ordnung Krokodile zeigen, bestehe eine geringe bildliche Ähnlichkeit und eine zumindest durchschnittliche begriffliche Ähnlichkeit. Dies führe schon zu einer Verwechslungsgefahr. Der Verbraucher könnte annehmen, dass die Waren mit den ähnlichen Zeichen von ein und demselben Unternehmen oder wirtschaftlich miteinander verbundenen Herstellern stammen. Dabei könnte die Abbildung des Kaimans als Variante des zweifellos bekannteren Krokodils wahrgenommen werden. Daher sei die Eintragung dieser Gemeinschaftsmarke unzulässig.
Marken führen beim Verbraucher zu einem Wiedererkennungseffekt. Daher ist der Schutz der Marken für Unternehmen besonders wichtig. Von Bedeutung ist ggfs. auch, das Recht an der eigenen Marke international schützen zu lassen. Umgekehrt muss bei der Eintragung einer Marke ins Register darauf geachtet werden, dass keine bestehenden Markenrechte verletzt werden. Unternehmen können sich in Markenrechtsfragen an im Gewerblichen Rechtsschutz kompetente Rechtsanwälte wenden.
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