Druck auf Steuersünder bleibt hoch – Selbstanzeige alternativlos
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Auch wenn die Zahl der Selbstanzeigen rückläufig ist, dürfen sich Steuerhinterzieher nicht sicher fühlen. Für sie bleibt die Selbstanzeige alternativlos, wenn sie keine Verurteilung riskieren wollen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung hat sich 2015 im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert. Rund 15.000 Selbstanzeigen sind in den ersten elf Monaten des Jahres bei den Finanzämtern eingegangen. 2014 waren es insgesamt rund 40.000 Selbstanzeigen.
Die meisten Selbstanzeigen gab es 2015 in NRW mit rund 3000 Selbstanzeigen. Dahinter folgt Baden-Württemberg mit ca. 2600 Selbstanzeigen. Steuersünder sollten diese Zahlen nicht zum Anlass nehmen, sich sicherer zu fühlen. Im Gegenteil: Der Druck werde aufrechterhalten und Steuerhinterziehung weiterhin konsequent strafrechtlich verfolgt, kündigte Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid in der Wirtschaftswoche online an. Sein nordrhein-westfälisches Pendant Norbert Walter-Borjans will auch den Druck auf die Banken weiter erhöhen.
Für Steuersünder steigt die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, weiter an. Noch größer wird das Entdeckungsrisiko wenn ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten beginnt. Dann können unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten kaum noch vor dem Fiskus verborgen werden. Noch ist die Selbstanzeige die Chance, einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Die Selbstanzeige ist aber nur dann noch möglich, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde. Die Zeit wird also langsam knapp.
Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt verfasst werden. Denn sie muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Dazu muss sie gründlich und gewissenhaft vorbereitet werden. Für den Laien ist das kaum zu machen. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht ohne kompetente Unterstützung oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb missglückt, ist groß.
Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht versierte Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie wissen, welche Angabe die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
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