MPC Sachwert Rendite Fonds Holland 68: Anlegern drohen Verluste
Anleger des geschlossenen Immobilienfonds MPC Sachwert Rendite Fonds Holland 68 müssen sich auf finanzielle Verluste einstellen und sollen dem Verkauf der Fondsimmobilien zustimmen.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie das Magazin „Fonds professionell“ online berichtet, werden die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds MPC Sachwert Rendite Fonds Holland 68 aufgefordert, dem Verkauf der Fondsimmobilien zuzustimmen. Vor einigen Monaten entschieden sich die Anleger noch gegen einen Verkauf. Wird erneut kein Verkaufsbeschluss gefasst, könnte dem Bericht zufolge auch die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen. Denn die langfristigen Kredite sind ausgelaufen und sollen offenbar nicht verlängert werden.
Sollten die Anleger dem Verkauf zustimmen, dürfen sie die bisher erhaltenen Ausschüttungen behalten. Dann würden den Anlegern des MPC Holland 68 aber immer noch Verluste von rund 75 Prozent drohen.
Im Dezember 2006 konnten sich die Anleger erstmals am MPC Holland 68 mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen. Die Fondsgesellschaft investierte in drei Bürogebäude in den Niederlanden. Die wirtschaftlichen Probleme des Fonds sind nicht neu. Nun sollen die Anleger bis zum 13. Januar 2017 abstimmen, ob sie dem Verkauf der Immobilien zustimmen.
Angesichts der drohenden Verluste haben die Anleger auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein.
Denn Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds sind keineswegs immer Investitionen in das sprichwörtliche Betongold. Geschlossene Immobilienfonds sind in der Regel spekulative Geldanlagen, die einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt sind. Dazu können Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen, erhöhter Sanierungsbedarf aber auch die Fremddarlehen zur Finanzierung der Fondsimmobilien und für die Anleger insbesondere auch das Risiko des Totalverlusts zählen. Über die Funktionsweise und die Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß war dies nicht immer der Fall und die Risiken wurden verschwiegen oder nur unzureichend erläutert. Im Fall einer solchen Falschberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Allerdings droht aufgrund der zehnjährigen Verjährungsfrist die Verjährung möglicher Forderungen. Anleger sollten daher umgehend handeln.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/mpc-immobilienfonds.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com