Vor jedem Investment in den USA sollten die Möglichkeiten für die zweckmäßigste Investmentform genau geprüft werden. Dabei sind sowohl haftungsrechtliche Aspekte als auch steuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen. Zudem gilt es auch den gewünschten Umfang des US-Engagements zu bestimmen; steht die bloße Kapitalanlage im Vordergrund oder sind umfangreiche unternehmerische Aktivitäten geplant, die zu einer wirtschaftlich hohen Belastung führen können. Unter Berücksichtigung aller Aspekte ist die optimale Gesellschaftsform zu bestimmen.
Das amerikanische Gesellschaftsrecht ist auf einzelstaatlicher Ebene geregelt, wobei die Unterschiede hierbei jedoch in aller Regel wenig gravierend sind. Grundsätzlich sind Kapitalgesellschaften (Corporations) und Personengesellschaften (General Partnership, Limited Liability Company) zu unterscheiden, während Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) verschiedene gesellschaftsrechtliche Rahmen haben können.
Die Gründung einer Filiale (Branch) ist zwar grundsätzlich möglich, doch ist dies mit erheblichem administrativen Aufwand verbunden. Zudem ist die Filiale stets ein integrierter Bestandteil des ausländischen Unternehmens, weshalb auch alleine schon aus haftungsrechtlichen Gründen von dieser Vorgehensweise i.d.R. abgeraten wird.
Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengruendung USA sowie den Aufbau einer Geschaeftsrepraesentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.
Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepraesentanz in den USA ermoeglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu muessen.
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