OLG Frankfurt fällt Grundsatzurteil

Knöllchen von privaten Dienstleistern rechtswidrig

Das Frankfurter Landesgericht hat eine langjährige Praxis der Stadt Frankfurt und weiteren hessischen Städten für rechtswidrig erklärt. Millionen von Strafzetteln waren von privaten Dienstleistern ausgestellt worden. Hauptsächlich ging es dabei um Falschparken. Die Folgen für Betroffene sind derzeit noch unklar.

Gericht findet deutliche Worte für zweifelhafte Praxis

Die Städte hatten aus Personalmangel private Sicherheitsfirmen engagiert. Unter der Bezeichnung „Stadtpolizei“ ließen sie private Dienstleister sogar in Polizeiuniformen den Verkehr überwachen.
Dadurch seien die Öffentlichkeit und Bürger getäuscht worden, so das OLG. Es wurde gegenüber Bürgern und Gerichten „ein täuschender Schein der Rechtsstaatlichkeit“ und der „Eindruck von polizeilichen Handlungen“ erweckt. In Wahrheit sei es aber ein Privatunternehmen, das von Verwarngeld finanziert wurde, wozu gesetzlich nicht befugt ist. Die Praxis wurde als unzulässig erklärt.

Innenministerium hatte Rechtssicherheit der Praxis zuvor bestätigt

Die Stadt Frankfurt zeigte sich angesichts des Urteils überrascht. Kurz zuvor sei die Rechtssicherheit der Praxis vom Innenministerium bestätigt worden. Zudem erlaube das Landespolizeigesetz eine Auslagerung von verfahrenstechnischen Arbeitsschritten. Das OLG Frankfurt ermahnte jedoch, dass dem sehr wohl bundesgesetzliche oder verfassungsrechtliche Bedenken gegenüberstehen können. Insgesamt muss der Staat Herr des Verfahrens bleiben. Dies war hier nicht der Fall.

Rückzahlungen sind nicht zu erwarten

Seit Einführung der Praxis im Jahr 2018 wurden mittlerweile mehr als 700.000 Strafzettel von privater Hand ausgestellt. Alleine in der Stadt Frankfurt dürften so bis zu 10 Millionen Euro Einnahmen entstanden sein. Betroffene können vorerst jedoch nicht mit einer Rückzahlung rechnen, auch wenn streng genommen ein Anrecht darauf bestünde, rät Gerhard Hillebrand, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Bei drastischen Fällen mit höheren Summen kann ein Gradengesuch bei der Landesjustizverwaltung angestrebt werden. Generell ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei einer Strafzahlung ab 250 Euro möglich.

Empfänger noch offener Bescheide können Rechtsanwalt einschalten

Betroffene, die in Frankfurt, Darmstadt, Wetzlar, Gießen, Limburg und weiteren mittelhessischen Städten, einen Strafzettel fürs Falschparken erhalten haben, sollten auf eine Einstellung des Verfahrens pochen. Dafür sollte eine Zahlung der geforderten Summe vorerst ausbleiben. Kommt es nicht zur Einstellung, ist ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

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