Realitätscheck DiGA

25. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik debattiert Defizite und Forderungen

Eppendorfer Dialog debattiert Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Noch steht das wichtige Innovationsprojekt als Teil der Gesundheitsversorgung vor einigen Hürden

Begleitet von viel Enthusiasmus sind die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) als Erweiterung des therapeutischen Spektrums im September 2020 an den Start gegangen. Seitdem können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen DiGA verordnen, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden müssen. Doch es hakt bei den sogenannten „Apps auf Rezept“. Woran das liegt und wie es gelingen kann, dem von allen Seiten als sinnvoll und unumgänglich erachteten digitalen Versorgungs-Add-on zu mehr Praxisrelevanz zu verhelfen, debattierte der 25. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik am 24. Januar 2024 unter prominenter Beteiligung. Der Besonderheit dieser Debatte folgend kamen die unterschiedlichen Perspektiven zu Wort. Ein kurzes Fazit: Die Leistungen der DiGA sind für alle Beteiligten bis hin zu Patient:innen nicht transparent genug, was zu Lasten der Akzeptanz geht. Insbesondere fehlen in den ärztlichen Praxen detaillierte Informationen zum Einsatz der DiGA sowie adäquate Abrechnungsmöglichkeiten. Der GKV-Spitzenverband hingegen kritisiert das Zulassungsverfahren für die DiGA.

Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband, der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung, eine für Digitalität engagierte Ärztin und Vertreter der Entwickler- und Herstellerseite: Sie alle saßen in der Runde um Chairman Prof. Achim Jockwig (Vorstandsvorsitzender Klinikum Nürnberg), der souverän durch diesen 25. Eppendorfer Dialog leitete und das Auditorium in die Diskussion einband. Das Interesse an diesem Thema war groß. Es zeigte sich, dass es in punkto DiGA doch an vielen Stelle hakt.

Den meisten Ärztinnen und Ärzten fehlt das Wissen zum Umgang mit DiGA

Dr. Alexandra Widmer (Neurologin, Psychotherapeutin, Gründerin docsdigital) engagiert sich intensiv für die Versorgungsausweitung durch DiGA. Sie schilderte ihre positiven Erfahrungen in der Praxis, räumte aber ein, dass viele Kolleginnen und Kollegen sich vor dem Umgang mit den digitalen Medizinprodukten scheuen. Es müsse deutlich mehr Fortbildung her. Dr. Widmer: „Wir binden DiGA zu wenig in die tägliche Patientenversorgung ein, weil wir uns damit überfordert fühlen.“ Wo der Nutzen nicht erkannt würde und für die intensive Beratung der Patientinnen und Patienten keine Abrechnungsmöglichkeit bestehe, fehle das Interesse, sich mit der Innovation zu beschäftigen.

Dem widersprach Dr. Amin-Farid Aly von der Bundesärztekammer insofern, dass er es im jeweiligen Fachgebiet für sinnvoll bis verpflichtend hält, sich mit den DiGA-Versorgungsmöglichkeiten, die zur Berufsausübung gehören, zu befassen und Potenziale für Patienten abzuschätzen. Schließlich gehören DiGA zum ärztlichen Versorgungs-Portfolio, und insofern ist die eigene Information und Fortbildung wichtig. Im Gegensatz zu den unzähligen und unsicheren Gesundheits-Apps, die teilweise und unverständlicherweise sogar von den Kassen im Rahmen von Selektivverträgen angeboten würden, gebe es für DiGA Gütekriterien als Voraussetzung für die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis durch das BfArM. Somit stünden sichere Medizinprodukte im Verordnungskatalog. Aly regt an, eine Plattform zu schaffen, über die sich Ärztinnen und Ärzte über Nutzen, Risiken und die Real-World-Evidence von medizinischen Apps schnell und niederschwellig informieren können.

Thorsten Busse vom GKV-Spitzenverband musste sich die Frage stellen lassen, ob die Krankenkassen den Einsatz der heute 54 DiGA mit dauerhafter oder vorläufiger Zulassung bewusst torpedieren – und damit zugleich die angestrebte und zwingend notwendige Digitalisierung im Gesundheitswesen. Keinesfalls, so Busse. Die GKV sehe in den DiGA ein großes Potenzial für die Versorgung, fordert aber dringende Nachbesserungen im Zulassungsverfahren. DiGA müssen im Rahmen des Fast-Track-Verfahrens ihren endgültigen Nutzennachweis nicht von Anfang an erbringen, sondern können einen Erprobungszeitraum von bis zu zwei Jahren in Anspruch nehmen. Währenddessen sind die Krankenkassen verpflichtet, die wenn auch nur vorläufig zugelassenen Gesundheitsapplikationen zu erstatten. „Hohe Preise bei noch fehlenden Nutzennachweisen behindern die Implementierung von DiGA“, so Busse.

Ein nachhaltiger DiGA-Markt braucht bessere regulatorische Bedingungen und mehr Integration

Henrik Emmert vom Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) sieht den Zugang zu DiGA als die größte Hürde – gefolgt von der fehlenden Fortbildung für Ärzte. Damit das Innovations-projekt die ihm gebührende Chance bekomme, müssten auch die Telemonitoring-Möglichkeiten unter Einbindung des TI-Messengers in die DiGA verbessert werden. Das neue Digital-Gesetz würde hier in einigen Punkten nun den Weg in die richtige Richtung weisen. Auch der Digitalisierungsexperte Prof. Dr. Norman Uhlmann (CEO h3ko) plädiert für mehr Vehemenz bei der Implementierung von DiGA: „Die digitale Medizin ist ein wesentlicher Baustein der medizinischen Versorgung, der nicht nur im ländlichen Raum immer wichtiger wird.“ In Deutschland müssten 25 Jahre Digitalisierung im Gesundheitssystem aufgeholt werden, und die DiGA würden davon immerhin 10 schaffen. Er ging auch auf die Entwicklungskosten ein, da sich einige DiGA-Anbieter wieder vom Markt zurückgezogen haben, und DiGA wiederholt für ihre Preise kritisiert werden. Uhlmann: „60 % der Kosten sind regulatorische Kosten. Wer heute DiGA auf den Markt bringt, arbeitet defizitär.“

Der 25. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik gab spannende Einblicke in die Digitalisierungsproblematik im Gesundheitswesen und die Hürden in der Versorgung mit DiGA. Deutlich geworden ist, dass noch einiger Optimierungsbedarf für eine bessere Implementierung in die Versorgung besteht.

Mit freundlicher Unterstützung der G. Pohl-Boskamp GmbH & Co KG, Hohenlockstedt

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