Wohnen & Garten
Statt Schnee und Eis bringt der Winter zum neuen Jahr vermehrt Regen. Und mit den angekündigten, teils heftigen Niederschlägen steigt auch die Gefahr von Überschwemmungen. Wie Hausbesitzer vermeiden können, im Zuge witterungsbedingter Hochwasserschäden auch wirtschaftlich „ins Schwimmen“ zu geraten, erklärt Versicherungsexperte Rolf Mertens von ERGO.
Gerade in „klassischen“ Hochwassergebieten wie etwa am Rhein, dem Main, der Elbe und der Oder stehen bei Starkregen alle Zeichen auf „Flut“. Doch sind es nicht immer nur die großen stehenden und fließenden Gewässer, die zur Bedrohung für alle werden, die (zu) nah am Wasser gebaut haben: „Auch der kleine, beschaulich vor sich hin plätschernde Mühlbach hinterm Haus kann sich bei entsprechender Wetterlage rasch in einen reißenden Strom verwandeln und damit im Handumdrehen zum Verhängnis für die nichts ahnenden Anrainer werden“, weiß Versicherungsexperte Rolf Mertens von ERGO.
Wenn der Hausstand „baden“ geht
„Steigen die Pegel von Bächen und Flüssen aufgrund starker Niederschläge oder einer plötzlich einsetzenden Schmelze großer Schneemassen, bleibt erfahrungsgemäß meist wenig Zeit, um den Hausstand vor den Fluten zu retten“, bedauert ERGO-Experte Rolf Mertens. Nach dem Abfließen der Wassermassen bietet sich den Geschädigten dann häufig ein Bild des Jammers, denn: Neben Mobiliar und Technik werden meist auch unwiederbringliche Erinnerungsstücke wie Fotos, Briefe oder Erbstücke zerstört – ein Verlust, der häufig noch mehr schmerzt als der wirtschaftliche Schaden. „Wer seine Wohnung wegen Überschwemmungsgefahr Hals über Kopf räumen muss, sollte daher unbedingt versuchen, zumindest wichtige Dokumente wie Ausweise, Urkunden oder Zeugnisse zu retten, sowie persönliche Dinge, die nicht durch Geld ersetzt werden können“, rät ERGO Experte Mertens. Für die wirtschaftlichen Schäden an Mobiliar und Hausrat kommt in der Regel die Hausratversicherung auf, die speziell auf die Bedürfnisse des Haushalts zugeschnitten ist und mit einer ausreichenden Versicherungssumme ausgestaltet sein sollte. „Beim Abschluss einer solchen Police sollten Verbraucher daher darauf achten, dass auch Elementarschäden wie Überschwemmungen zu den versicherten Ereignissen gehören“, rät der Versicherungsexperte.
Das Haus „im“ See
Eigenheimbesitzer treffen Hochwasserschäden meist gleich doppelt schwer. Denn abgesehen von den Schäden an Einrichtung und Inventar haben sie im Anschluss oftmals auch mit hohen Kosten für die Wiederherstellung der in Mitleidenschaft gezogenen Bausubstanz zu kämpfen. Leider stellen viele Geschädigte erst dann beim Blick in ihre Versicherungspolice fest, dass Schäden durch Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch oder Erdbeben in den meisten Standardverträgen für Gebäudeversicherungen gar nicht abgedeckt sind. „Um nach einem solchen Naturereignis nicht auf den mitunter immensen Kosten für Entrümpelung, Trockenlegung und Instandsetzung sitzen zu bleiben, sollten Immobilienbesitzer ihre Police deshalb unbedingt prüfen und gegebenenfalls um einen Schutz vor Elementarschäden erweitern – bevor der Versicherungsfall sie „kalt“ erwischt“, empfiehlt Rolf Mertens von ERGO.
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Über die ERGO Versicherungsgruppe
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