Selbständigkeit des Insolvenzschuldners begründet Gefahr einer Zweitinsolvenz – Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion
Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion
Hat der Insolvenzverwalter die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners aus der Insolvenzmasse erklärt, kann über dieses Vermögen ein zweites Insolvenzverfahren eröffnet werden ( BGH Beschluss vom 09.06.2011, Az.: IX ZB 175/10).
Sachverhalt – Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion
Schuldner S ist Steuerberater. Am 10.04.2007 wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet. Insolvenzverwalter I. erklärt am 18.07.2008 die Freigabe der selbständigen Tätigkeit. S macht neue Schulden. Gläubiger G verlangt Sozialversicherungsbeiträge und Pauschalsteuern. G beantragt am 15.06.2010 Insolvenz gegen S. Das Erstverfahren dauert an. Amtsgericht und Landgericht weisen den Zweitantrag ab. Der Bundesgerichtshof hebt diese Entscheidung auf.
Rechtsgründe – Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion
Zunächst ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Zweitantrag auf Insolvenzeröffnung unzulässig. Denn nach § 35 I. Insolvenzordnung (InsO) gehören das Schuldnervermögen und der Neuerwerb zur Insolvenzmasse, außer dem unpfändbaren Vermögen, § 36 InsO.
Anders liegt der Fall bei der Freigabe der Selbständigkeit aus der Insolvenzmasse nach § 35 II. InsO. Dies betrifft Vermögensgegenstände und Vertragsverhältnisse des Selbständigen. Durch die Freigabe entsteht eine gesonderte Haftungsmasse. Ein weiteres Insolvenzverfahren ist möglich.
§ 295 II. InsO steht der Möglichkeit eines Zweitverfahrens nicht entgegen. Hiernach muss der selbständige Schuldner an den Insolvenzverwalter so viel abführen, wie bei einer Anstellung. Der pfändbare Betrag steht dem Zweitverfahren nicht mehr zur Verfügung oder der Insolvenzverwalter des ersten Verfahrens muss den Anspruch auf Auszahlung im Zweitverfahren anmelden.
Mein Rechtstipp – Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion
„Selbständige Erwerbstätige sollten sich genau überlegen, ob sie nach der Insolvenzeröffnung weiterhin selbständig tätig sein möchten. Die Vermeidung von Neuschulden sollte überwiegend wahrscheinlich sein. Außerdem bekommt der Schuldner die Restschuldbefreiung nach § 295 II InsO u. a. nur dann, wenn er pfändbare Beträge wie bei vergleichbarer Anstellung abführt.“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Kanzleiprofil – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
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Beratung und Kommunikation über Skype möglich
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Werdegang – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden – Rechstanwalt Dresden
Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund – Rechtsanwalt Dortmund
Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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