Patientenaufklärung auch beim Zahnarzt wichtig
(NL/2925685441) Wem graut es nicht davor: Der ohnehin nicht angenehme Besuch beim Zahnarzt endet in einem Desaster! Statt um einen Zahn leichter, ist man es nach der Behandlung gleich um mehrere. So passiert in Havelberg, als ein Zahnarzt mehr als die besprochenen Zähne einer Patientin zog, die in Vollnarkose keine Möglichkeit zur Intervention hatte. Der Dentist sitzt nun in Haft.
Bevor ein Zahnarzt einen Zahn zieht, muss dies zwingend mit dem Patienten abgesprochen werden. Zudem steht vor dem Eingriff eine umfangreiche Aufklärung des Patienten an. Hierzu gehören die Gründe, warum der Zahn nicht mehr erhalten werden kann, wie die Abfolge der Behandlung ist, Fragen zur Narkose müssen gegebenenfalls geklärt sowie mögliche Alternativbehandlungen in Erwägung gezogen werden, so Gregor Bornes von der Kompetenzstelle Zahngesundheit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Der Arzt muss zwingend darüber aufklären, welche Risiken und Belastungen mit der Behandlung verbunden sind, mögliche Folgen und Nebenwirkungen müssen dargestellt werden. Weiterhin gehört zu einer qualifizierten Vorbesprechung das Thema Narkose, wird genäht oder nicht, wie ist der zu erwartende Wundheilungsverlauf. Bei Unklarheiten solle der Patient sich nicht scheuen, Fragen zu stellen. Wo wird behandelt, welche Zähne stehen zur Disposition, um wie viele handelt es sich beim aktuellen Eingriff? Das dies keine dummen Fragen sind, beweist ein Fall aus Stendal: Dort hatte ein Zahnarzt einer Frau mit elf Zähnen in einer Behandlung gleich sieben zu viel gezogen. Gerechnet hatte die geschockte Patientin mit vier. Die Dame klagte vor dem Landgericht Stendal und bekam Recht: 14 Monate Haft für den erklärungsunwilligen Dentisten.
Falls der Patient den Eindruck habe, bei seinem Zahnarzt nicht gut aufgehoben zu sein und Unklarheiten bezüglich der Behandlung beständen, solle der Patient nicht zögern, sich bei einem zweiten Zahnarzt eine weitere Meinung einzuholen, so Bornes. Durch gezielte Fragen und Antworten müsse die Situation geklärt werden: Was ist die konkrete Diagnose? Ist der Zahn locker, kann er vielleicht noch gerettet werden? Was ist im Bezug zum Zahnersatz zu klären oder zu erwarten? Gibt der Mediziner nicht ausführlich und verständlich Antworten auf diese Fragen, so solle sich der Patient nicht scheuen, die Behandlung sofort abzubrechen und einen anderen Zahnarzt zu konsultieren.
Der Schriftform bedarf ein solches Aufklärungsgespräch nicht. Üblich seien in der Regel mündliche Vereinbarungen und Einwilligungen des Patienten. Der Arzt muss in seiner Behandlungsakte die Aufklärung des Patienten über Behandlung, Risiken, Nebenwirkungen und mögliche Folgen dokumentieren. Allerdings sollte das Aufklärungsgespräch stattfinden, bevor der Patient im Behandlungsstuhl sitzt und mit den Gedanken schon bei seiner bevorstehenden Wurzelbehandlung ist!
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