Welche Rechte haben Fluggäste nach der Insolvenz von Sky Airlines (ZY/SHY) / German Sky Airline (GHY)?
Nach finanziellen Schwierigkeiten der Muttergesellschaft Kayi Group sind die deutschen Reiseveranstalter GTI Travel und Buchmal Reisen insolvent. Das Schwesternunternehmen Sky Airlines hat ihren Flugbetrieb im Juni 2013 eingestellt. Für sie soll ebenfalls ein Insolvenzantrag gestellt werden. Die Airline German Sky befindet sich seit Dezember 2012 in der Auflösung. Hunderte Reisende sitzen in den Urlaubsregionen fest. Tausende Kunden haben ihren Sommerurlaub über die betroffenen Veranstalter und Sky Airlines gebucht.
Die Verbraucherinkasso GFM GmbH gibt einen kurzen Überblick, wie sich Reisende jetzt verhalten sollten:
1)Was können Pauschalreisende tun, die aktuell in den Reiseregionen festsitzen?
Reiseveranstalter sind nach der EU-Pauschalreiserichtlinie 90/314/EWG per Gesetz zu einer Insolvenzversicherung verpflichtet. Für Pauschalreisende übernimmt die Hansa Merkur über ihren Insolvenzversicherer Tourvers die Mehrkosten für Hotelunterbringung und Rücktransport. Der Versicherer hat einen Krisenstab eingerichtet, der vor allem die Aufgabe hat, betroffene Kunden wieder nach Hause zu holen. Andere Reiseveranstalter versuchen vor Ort mit alternativen Rückflügen und Hotelunterbringungen zu helfen.
2)Was können Pauschalreisende tun, die eine Reise bei den insolventen Veranstaltern gebucht haben?
Pauschalreisende, die ihre Reise noch nicht angetreten haben, können diese kostenlos stornieren. Die kostenlose Rückerstattung des Reisepreises wird ebenfalls von der Insolvenzversicherung Tourvers/Hanse Merkur abgesichert. GTI Travel verschickte in den letzten Tagen Reisestornierungen. Außerdem sollen Kunden telefonisch über den Ausfall ihrer Reise informiert werden. In die Türkei sind alle Reisen bis zum 10. Juni 2013 storniert worden.
Reisende, die bei einem anderen Reiseveranstalter auf Sky Airlines Flüge gebucht sind, müssen sich an ihren Veranstalter wenden.
3)Was ist mit Reisenden, die Flüge über Sky Airlines ohne Pauschalreise gebucht haben?
Fluggesellschaften sind zu einer Insolvenzversicherung nicht verpflichtet. Reisende, die nur Flüge über Sky Airlines gebucht haben, müssen höchst wahrscheinlich die Flugkosten selber tragen. Passagiere, die ihre Reise über die Kreditkarte gebucht haben, können noch versuchen die Kreditkartenzahlung zu stornieren und sich diese zurück buchen lassen.
4)An wen sollten sich betroffene Reisende wenden?
Pauschalreisende, die sich im Moment in den Reiseregionen aufhalten, sollten sich vor Ort an die Agenturen und Reiseleiter wenden, die bisher mit dem Veranstalter zusammen gearbeitet haben. Sollten den Urlaubern durch Hotelübernachtung oder Rückreise Mehrkosten entstanden sein, die sie vor Ort selbst beglichen haben, können sich Reisende nach ihrer Rückkehr die Kosten nachträglich von Tourvers /Hanse Merkur erstatten lassen.
Pauschalreisende, die ihre Reise in den nächsten Tagen antreten wollten, sollten sich mit den insolventen Veranstaltern in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, ob die Reise stattfindet. Sobald ein Ausfall bestätigt ist, sollten sich Reisende um ein alternatives Angebot kümmern und sich zwecks Rückerstattung der stornierten Reise an den Versicherer Tourvers/Hanse Merkur wenden.
Reisende, die nur über einen Flugschein von Sky Airlines verfügen, können sich um eine freiwillige Erstattung des Flugpreises bei der Airline bemühen. Eine Erstattung erscheint aber höchst unwahrscheinlich.
5)Stehen den betroffenen Passagieren Ansprüche nach der Verordnung (EU) Nr. 261/2004 zu?
Nach der EU-Fluggastverordnung können dem Fluggast bei Flugannullierung, Flugverspätung oder Nichtbeförderung gegen die ausführende Airline Ansprüche auf Betreuungs- und Unterstützungsleistungen sowie ein Ausgleichsanspruch zustehen. Eine Fluggesellschaft muss bereits gebuchte und gezahlte Flüge trotz Insolvenz durchführen.
Flugpassagiere von Sky Airlines werden vor allem von Flugannullierungen betroffen sein. In diesem Fall stehen Ihnen folgende Ansprüche zu:
-Rückzahlung des Flugpreises oder anderweitige Beförderung zum Endziel
-Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotelunterbringung, Beförderung zwischen Hotel und Flughafen, zwei unentgeltliche Telefonate, Telefaxe oder E-Mails)
-Ausgleichsanspruch abhängig von der Entfernung zum Endziel zwischen 250,00 und 600,00 Euro – es sei denn, die Flugannullierung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück
Betroffene Passagiere können ihre Ansprüche zunächst gegenüber Sky Airlines geltend machen. Sobald das Insolvenzverfahren gegen Sky Airlines eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt ist, können Ansprüche nach der Fluggastverordnung im Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht angemeldet werden. Allerdings stellt sich die Frage, ob sich diese Ansprüche auch realisieren lassen. Aufgrund der Bonitätsprobleme wird die Verbraucherinkasso GFM GmbH gegen Sky Airlines wegen Flugverspätungen oder Flugannullierungen nicht mehr tätig.
Zur Verbraucherinkasso GFM GmbH: Diese Gesellschaft für Forderungsmanagement wird ausschließlich für Verbraucher tätig. Sie macht Fluggastrechte nach der Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261 / 2004) bei Flugüberbuchung, Flugannullierung, Flugverspätung oder Herabstufung auf Erfolgsbasis geltend. Verweigert die Airline die Beförderung, annulliert sie den Flug, verspätet sich der Flug oder kommt es zu einem Downgrading, kann ein Anspruch auf Ausgleich in der Höhe von bis zu EUR 250 / 400 / 600 bestehen. Verbraucherinkasso macht diesen Anspruch risikolos geltend. Im Erfolgsfall fallen 27 % der Zahlung und eine Pauschale von EUR 25 an. Weitere Informationen finden Sie auf www.verbraucherinkasso.de.
Hier finden Sie einen Überblick über bereits vorgeprüfte und damit anspruchsberechtigte annullierte Flüge.
Hier gibt Ihnen Verbraucherinkasso einen Überblick über Ihre Rechte als Fluggast bei Flugannullierung, Flugverspätung, Überbuchung und Downgrading.
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Zur Verbraucherinkasso GFM GmbH: Diese Gesellschaft für Forderungsmanagement wird ausschließlich für Verbraucher tätig. Sie macht Fluggastrechte nach der Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261 / 2004) bei Flugüberbuchung, Flugannullierung, Flugverspätung oder Herabstufung auf Erfolgsbasis geltend. Verweigert die Airline die Beförderung, annulliert sie den Flug, verspätet sich der Flug oder kommt es zu einem Downgrading, kann ein Anspruch auf Ausgleich in der Höhe von bis zu EUR 250 / 400 / 600 bestehen. Verbraucherinkasso macht diesen Anspruch risikolos geltend. Im Erfolgsfall fallen 27 % der Zahlung und eine Pauschale von EUR 25 an. Weitere Informationen finden Sie auf www.verbraucherinkasso.de
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