Bürgerpflichten – gibt es die wirklich?

Wozu Bürger verpflichtet sind – und wozu nicht

Bürgerpflichten - gibt es die wirklich?

D.A.S. Rechtsschutzversicherung – Welche Pflichten haben Bürger wirklich?

Der Begriff „Bürgerpflicht“ hat besonders zu Wahlzeiten Konjunktur. Auch der Spruch „Ruhe ist die erste Bürgerpflicht“ wird gerne zitiert. Doch was verbirgt sich dahinter? Zählt die Ausweispflicht, aber auch die Pflicht, bei einem Unfall zu helfen, dazu? Was unter „Bürgerpflichten“ zu verstehen ist und welche gesetzlich verankert sind, fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen.

Welche Rechte Bürger haben, legt das Grundgesetz fest – so zum Beispiel das Recht auf freie Berufswahl in Artikel 12. „Das Grundgesetz weist zudem auch auf die Pflichten der Bürger hin (Art. 33 Abs. 1 GG)“, ergänzt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Denn damit ein Staat als Gemeinwesen funktionieren kann, muss es neben Rechten auch Pflichten für die Staatsbürger geben. Welche Pflichten es gibt und wie diese konkret aussehen, sagt das Grundgesetz jedoch nicht. Die einzelnen Regelungen finden sich in verschiedenen Gesetzen. Doch wie sieht die Bürgerpflicht nun im Alltag aus?

Hilfe bei Unfall
Geschieht ein Unfall, gibt es eigentlich nur eine richtige Reaktion: Erste Hilfe leisten. Viele haben allerdings Angst, dabei etwas falsch zu machen. Doch für jeden Bürger ist es Pflicht, bei einem Unfall oder in einer Notsituation zu helfen. „Sonst gilt die Untätigkeit als unterlassene Hilfeleistung“, ergänzt die D.A.S. Juristin mit Blick auf das Strafgesetzbuch (§ 323c StGB). Als Folge drohen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Das Gesetz betont aber auch, dass der Helfer sich nicht selbst in eine erhebliche Gefahr bringen muss. Wird beispielsweise eine Person von einer ganzen Gruppe angegriffen, muss ein Einzelner nicht körperlich dazwischen gehen – es kann aber durchaus ein Notruf per Handy von ihm erwartet werden.

Finder sollten ehrlich sein…
Auch der Finder beispielsweise eines Geldbeutels, einer Tasche oder eines entlaufenen Hundes hat die Pflicht, den Fund dem eigentlichen Besitzer zu melden – vorausgesetzt, dessen Adresse ist auf dem Fund vermerkt. Ansonsten muss er den Fund bei einem Wert von über zehn Euro bei der zuständigen Gemeinde oder Polizei anzeigen und abliefern. „Anderenfalls macht er sich einer strafbaren Unterschlagung schuldig“, warnt die Rechtsexpertin der D.A.S. und verweist auf das Fundrecht (§ 965 – § 984 Bürgerliches Gesetzbuch) sowie auf § 246 Strafgesetzbuch.

Ausweispflicht
Auch die Ausweispflicht (§ 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz) gehört zu den Pflichten eines Bürgers: Jeder deutsche Staatsbürger muss mit Vollendung des 16. Lebensjahres einen Personalausweis besitzen – und diesen auch auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person wie etwa der Polizei vorzeigen. Ansonsten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wichtig: Die Ausweispflicht bedeutet nicht, dass der Bürger einen Personalausweis immer bei sich hat! Aber: Müssen Ordnungsbehörden oder die Polizei die Identität einer Person eindeutig feststellen, dürfen sie – wenn der Betroffene keinen Ausweis bei sich hat – diesen festhalten und zur Dienststelle bringen. Für die Ausreise in ein anderes Land oder die Einreise nach Deutschland ist laut Passgesetz (§ 1 Abs. 1 PassG) allerdings ein Reisepass notwendig. Doch inzwischen reicht dafür oft der Personalausweis.

Wählen – eine Bürgerpflicht?
Ist Wählen nun eine Bürgerpflicht oder nicht? Zumindest im politischen Wahlkampf kann dieser Eindruck entstehen. „Das deutsche Grundgesetz sagt in Artikel 38 Abs. 2, dass wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Von einer Pflicht ist hier nicht die Rede. Aber auch die Bundesländer haben Verfassungen. Art. 26 Abs. 3 der Landesverfassung von Baden-Württemberg regelt beispielsweise, dass „die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts Bürgerpflicht sei““, erklärt die D.A.S. Juristin. Zugleich betont dieser Verfassungsartikel aber auch, dass Wahlen und Abstimmungen frei sind. Wer diese Pflicht also nicht ausübt, muss keine Konsequenzen fürchten!
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Wussten Sie, dass…? Die D.A.S. Expertin Anne Kronzucker klärt auf!
Welche Pflichten hat der Bürger?

– Bei einem Unfall oder in einer Notsituation ist jeder Bürger verpflichtet zu helfen, sonst gilt die Untätigkeit als unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB).

– Wer eine Fundsache findet, die mit einer Adresse versehen ist, muss den Fund beim Besitzer melden. Fundsachen mit einem Wert von über zehn Euro müssen bei der zuständigen Gemeinde oder Polizei angezeigt und abgeliefert werden (§ 965 – § 984 Bürgerliches Gesetzbuch).

– Für deutsche Staatsbürger besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres eine Ausweispflicht (§ 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz).

– Eine Pflicht zum Wählen besteht für deutsche Bürger nicht. Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
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