(Mynewsdesk) VdK NRW: Inklusive Daseinsvorsorge sichert Teilhabe und beugt Folgekosten vor!
NRW altert rasant: Von den rund 17,6 Millionen Einwohnern ist schon heute jeder fünfte mindestens 65 Jahre alt. Bis 2030 werden dieser Altersgruppe voraussichtlich sogar 4,5 Millionen Menschen und somit knapp 27 Prozent der Gesamtbevölkerung unseres Bundeslandes angehören. „Zunehmende Altersarmut, ein drohender Pflegenotstand, Ärztemangel und die unzureichende Versorgung mit barrierefreiem Wohnraum – der demografische Wandel stellt die öffentliche Daseinsvorsorge vor vielfältige Herausforderungen. Obwohl sich diese Entwicklungen seit Langem abzeichnen, sind sowohl das Land als auch viele Kommunen darauf immer noch nicht hinreichend vorbereitet“, machte der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen, Karl-Heinz Fries, heute anlässlich einer Landespressekonferenz in Düsseldorf deutlich und forderte: „Wenn wir sozialer Ausgrenzung vorbeugen und den Menschen heute und in Zukunft ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen wollen, brauchen wir dringend nachhaltige Konzepte und konkrete Sofortmaßnahmen.“
Hier sind allen voran die Städte und Gemeinden selbst gefragt: „Sie tragen nicht nur dem Gesetz nach die Verantwortung für die kommunale Sozialpolitik, sondern sind auch Experten für die spezifischen Voraussetzungen und Erfordernisse, die sich je nach Region, Stadtteil und Zusammensetzung der Bevölkerung unterscheiden“, erläuterte Dr. Elke Olbermann, Wissenschaftliche Geschäftsführerin des Instituts für Gerontologie an der TU Dortmund. „Ersten Recherche-Ergebnissen zufolge verzichten nichtsdestotrotz offenbar zwei Drittel aller NRW-Kommunen auf eine aktive, ressortübergreifende Demografiepolitik. Sie laufen Gefahr, notwendige Gestaltungsprozesse zu versäumen, während sich überall dort, wo die Weichen rechtzeitig im Sinne einer inklusiven Teilhabe gestellt werden, wirtschaftliche Vorteile wie auch ein Plus an Lebensqualität für alle abzeichnen.“
Damit Städte und Gemeinden die unvermeidlich steigenden Kosten für die lokale Daseinsvorsorge auch bei knapper Kassenlage stemmen können, muss aus Sicht des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen ein finanzieller Ausgleich zwischen Bund, Land und Kommunen stattfinden. „Ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen, sollte die Landesregierung unter anderem durch entsprechende Förderprogramme, die Erarbeitung von Leitbildern sowie die Umsetzung von Modellvorhaben nachkommen“, so Fries, der sich außerdem für die flächendeckende Einrichtung von Behinderten- und Seniorenbeiräten sowie Ombudsmännern und -frauen in Sachen Pflege aussprach: „Somit hätten Betroffene vor Ort einen kompetenten Ansprechpartner, der sich unmittelbar um ihre Anliegen kümmert und diese bei Bedarf auch in die Politik trägt. Als Sozialverband VdK bieten wir diesbezüglich gerne unsere aktive Beteiligung an“, betonte der Landesvorsitzende.
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