Mindestlohn in der Marketingbranche

Business-Abend mit Rechtsanwalt Matthias Klagge

Mindestlohn in der Marketingbranche

Matthias Klagge

Der Mindestlohn sorgt für Stress bei vielen Personal-Verantwortlichen in der Marketing- und Kommunikationsbranche. Aktuell besteht die Gefahr, dass viele Agenturen und Unternehmen keine qualifizierten Nachwuchskräfte mehr bekommen.

Seit dem 1. Januar gilt der Mindestlohn, und auch in der Marketing- und Kommunikationsbranche ist noch vieles unklar, zum Beispiel: Wann muss der Mindestlohn gezahlt werden? Welche Ausnahmen gibt es? Können Arbeitgeber es sich noch leisten, ein Volontariat anzubieten? Volontariat und Traineeships sind sicher auch in Zukunft eine betriebsgerechte und wirtschaftliche, praxisrelevante und äußerst flexible Ausbildungsform mit großem Nutzen für Auszubildende und Unternehmen. Aber über die Bedingungen muss Klarheit herrschen.

Zum komplexen Thema Mindestlohn in der Marketing- und Kommunikationsbranche bietet die DAMK Düsseldorfer Akademie für Marketing-Kommunikation am Dienstag, 3. Februar 2015, einen kostenlosen Business Abend an. Ab 18:00 Uhr wird Rechtsanwalt Matthias Klagge, Arbeitsrechtler und Fachdozent an der DAMK, einen Vortrag zu Fragen um den Mindestlohn mit anschließender Diskussion halten. Interessierte können sich unter 0211-37 39 00 oder per Mail info@damk.de anmelden.

Über die Düsseldorfer Akademie für Marketing-Kommunikation e.V.: Die DAMK ist die größte Weiterbildungs-Institution in ihrem Bereich im Regierungsbezirk Düsseldorf. Seit 1987 wurden mehr als 3.000 Young Professionals weitergebildet in den Bereichen Medien, Marketing, Werbung und Kommunikation.
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