Nordcapital Offshore Fonds 4: Möglichkeiten der Anleger
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/nordcapital-gmbh-schiffsfonds.html Der Schiffsfonds Nordcapital Offshore Fonds 4 ist offenbar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und vermeldet zusätzlichen Liquiditätsbedarf. Den Anlegern drohen Verluste.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der im Jahr 2009 von Nordcapital aufgelegte Offshore Fonds 4 investierte in die Plattformversorger MS E.R. Athina und MS E.R. Georgina. Die sinkenden Ölpreise und die Flaute im Offshore-Markt setzen den Fonds unter Druck.
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind offenbar so groß, dass derzeit ein Liquiditätssicherungskonzept erstellt werde, berichtet das „fondstelegramm“. Dabei kann wohl auch ein Verkauf der Schiffe nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Anleger wurden scheinbar schon aufgefordert, einem entsprechenden Verkaufsbeschluss vorsorglich zuzustimmen. Auf die Anleger könnte aber noch mehr zukommen. Angesichts der Liquiditätsschwierigkeiten werden möglicherweise auch bereits gezahlte Ausschüttungen wieder zurückgefordert. Weitere finanzielle Verluste können die Anleger treffen. Im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft droht sogar der Totalverlust des investierten Geldes.
In dieser schwierigen Situation können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und ggfs. auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Sollte es zu einer Rückforderung der Ausschüttungen kommen, ist auch diese nicht zwingend rechtmäßig.
Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlagen dargestellt. Tatsächlich erwerben die Anleger mit den Fondsanteilen in der Regel aber unternehmerische Beteiligungen. Damit sind naturgemäß nicht nur die Aussichten auf Renditen verbunden, sondern auch Risiken. Zu den Risiken zählen die globalen konjunkturellen Entwicklungen, die langen Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile. Für die Anleger kann ihre Beteiligung auch im Totalverlust der Einlage enden. Über diese und weitere Risiken hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß blieb die Risikoaufklärung in der Anlageberatung häufig aus oder war nur unzureichend.
Ebenso hätten die vermittelnden Banken über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann ebenso Schadensersatz geltend gemacht werden wie bei einer unzureichenden Aufklärung über die Risiken.
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