Düsseldorf, 29. August 2016 – Viele junge Erwachsene beginnen in diesen Wochen ihre Berufsausbildung und stehen damit auch vor der Frage ihrer Vorsorge fürs Alter. Dabei lautet die Devise: „Vorsorgen und sich Optionen offen halten“, sagt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Die spätere Rente ist zwar für einen 16- bis 25 Jährigen noch sehr weit hin, es lohnt sich aber trotzdem, etwas aufzubauen, da man sich ohne großen Aufwand bereits jetzt günstige Konditionen sichern kann.“ Drei Tipps nur sollten junge Erwachsene beherzigen:
Erster Tipp: Zunächst ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) viel wichtiger als „Geld für später“, da die gesetzliche Sozialversicherung in den ersten Jahren nur dann eine sehr kleine Erwerbsminderungsrente zahlt, wenn das Ende des Erwerbslebens durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit (z.B. Allergie) erzwungen wurde. Weil sich eine BU aber am derzeitigen Einkommen orientiert, bekommen viele in der Berufsausbildung nur eine Police mit einer niedrigen BU-Rente von wenigen hundert Euro. Daher sollte im Vertrag eine Nachversicherungsgarantie festgeschrieben werden, meinen Spauszus und Kollegen. „Damit kann später ohne erneute Gesundheitsprüfung die BU-Leistung an das gestiegene Einkommen angepasst werden.“
Riester- und Betriebsrente sichern
Tipp Nummer zwei: „Unbedingt die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr mitnehmen, die es vom Staat für die Riester-Vorsorge gibt“, empfiehlt Spauszus. Voraussetzung ist jedoch, dass jährlich vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen in den Riestervertrag eingezahlt werden, um die volle Förderung zu bekommen. Mit dem neuen „Berufseinsteiger-Bonus“ stockt der Staat zudem für alle Riester-Sparer unter 25 Jahren das private Rentenkonto kräftig auf. Maximal 200 Euro erhält im Folgejahr einmalig ausgezahlt, wer einen Riester-Vertrag dieses Jahr noch abschließt. Für Studenten gilt dabei: Sie müssen ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen haben, wenn Sie „riestern“ wollen. Die Hürde ist jedoch nicht sehr hoch, denn so genannte Minijobs können auch darunter zählen.
Den dritten Tipp sollten Azubis beherzigen: Frühzeitig nach Möglichkeiten für eine Betriebsrente erkundigen, die aus Brutto-Gehaltsanteilen gespeist wird. Auch hier winkt ein doppelter Vorteil: Die Beiträge dazu werden nämlich aus den Brutto-Gehaltsanteilen gespeist und bauen nicht nur schon eine Altersvorsorge auf, sondern mindern zudem schon heute die gesetzliche Abgabenbelastung.
Doch nicht nur die Altersvorsorge kommt jetzt auf die Azubis und die Studenten zu. Auch die private Haftpflichtversicherung, die für Schäden einspringt, die man ungewollt anderen zugefügt hat, sollte geklärt werden. „Doch meistens gelten die wichtigsten elterlichen Versicherungsverträge zunächst für junge Erwachsene weiter“, beruhigt Spauszus. „Das ist zumindest bei der Haftpflicht- und Hausratversicherung so.“ Erst mit dem Ende der ersten Ausbildung (Studium, Lehre) oder mit einer Heirat ist der Vertrag der Eltern nicht mehr für die Kinder zuständig. „Im Zweifel fragt man einfach den betreuenden Versicherungskaufmann, der das Kleingedruckte in den Verträgen kennt und qualifiziert beraten kann“, ermuntert Spauszus und die Kollegen des BVK.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.
Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de
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