Alternative zur Adoption: Die Einbenennung
Anwalt Offenbach – Anwalt Neu-Isenburg – Kanzlei Sachse
Die weitreichenden Folgen einer Adoption werden oft dann nicht gewollt sein, wenn innerhalb der Familie eines Ehepaares ein Kind aus einer früheren Beziehung eines der Partner lebt.
Dennoch besteht aber vielfach der Wunsch, dem Kind den gemeinsamen Ehenamen zu geben, damit ein Außenstehender nicht erkennen kann, dass es sich nicht um eine gemeinsames Kind der Eheleute handelt.
Zur Erfüllung dieses Wunsches gibt es die sogenannte „Einbenennung“, das heißt, dass Kind erhält den Ehenamen der „neuen“ Familie.
Voraussetzungen für eine Einbenennung sind:
Dem wiederverheirateten Elternteil steht die alleinige elterliche Sorge für das Kind zu.
Der leibliche Elternteil stimmt der Einbenennung zu. Das Familiengericht kann die Einwilligung des leiblichen Elternteils ersetzen, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist.
Ist das Kind älter als fünf Jahre, muss es auch selbst der Einbenennung zustimmen.
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Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.
Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.
Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.
Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.
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