Frank Reiser (Reiser Immobilien) informiert zu den Aufgaben eines Mietverwalters
KIRCHHEIM UNTER TECK. Das Aufgabenfeld eines Mietverwalters – das wissen die Experten von Reiser Immobilien nur zu gut – ist sehr vielfältig. Er verwaltet nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern vertritt den Haus- bzw. Wohnungseigentümer bei sämtlichen Angelegenheiten rund um bestehende und geplante Mietverhältnisse. Die Regeln hierfür werden im Bürgerlichen Gesetzbuch ab Paragraph 535 definiert. Neben der Überwachung und Verwaltung des Geldverkehrs prüft ein Mietverwalter auch detailliert die monatliche Sollstellung sowie die verbuchten Mieteinnahmen. Ein großer Vorteil für den Eigentümer ist dabei das automatisierte Mahnverfahren, das ein Mietverwalter übernimmt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist erinnert der Verwalter den Mieter an die ausstehenden Mietzahlungen. „Vielen Vermietern ist es unangenehm, den Mieter auf die ausstehende Miete aufmerksam zu machen. Wird die Mietverwaltung in professionelle Hände übergegeben, müssen sich Eigentümer keine Gedanken mehr um lästige Mahnverfahren machen“, betont Frank Reiser, Geschäftsführer von Reiser Immobilien in Kirchheim unter Teck.
Reiser Immobilien informiert zum Thema Instandhaltung in der Mietverwaltung
Bei laufenden Mietverhältnissen kommt es gelegentlich zu technischen Problemen. Höchste Priorität haben unter anderem Ausfälle der Heizung und der Warmwasserzufuhr. „Mietverwalter können in dringenden Notfällen direkt reagieren. Insbesondere in der kalten Jahreszeit sind Heizungsausfälle sehr unangenehm für den Mieter. Daher muss schnell gehandelt werden“, erläutert Frank Reiser. „Die meisten anderen Reparaturarbeiten sind im Vergleich dazu weniger dringlich“, so Reiser. Wenn gewährleistet ist, dass die Beeinträchtigungen für den Mieter hinnehmbar sind, finden Handwerkertermine in der Regel erst ein paar Tage später nach Absprache statt.
Reiser Immobilien: Bei der Mietverwaltung Schäden explizit differenzieren
Bei der Beseitigung von Schäden muss zwischen zwei Arten differenziert werden: Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden und Schäden, die ohne direkten Einfluss des Mieters entstanden sind. Je nach Höhe und Art des Schadens müssen die Kosten der Schadensbeseitigung vom Mieter oder Vermieter getragen werden. Bei der Schadensbeurteilung sind Mietverwaltungen behilflich – gegebenenfalls zieht der Mietverwalter einen Gutachter hinzu und erstattet eine Schadensmeldung gegenüber der Versicherung. „Bis hin zur Einweisung der Handwerker deckt eine Mietverwaltung sämtliche Tätigkeiten bei Instandhaltungsarbeiten ab“, schildert Frank Reiser.
Ein Servicepartner hinsichtlich kaufmännischer, organisatorischer und technischer Mietverwaltung ist Reiser Immobilien. Das Unternehmen kümmert sich um alle wichtigen Details, wenn es z. B. um einen Mieterwechsel oder um Mietrückstände geht.
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