ARAG Verbrauchertipps

Tankkarten/Kindergeld/Versicherungskennzeichen/Ethanolkamin

ARAG Verbrauchertipps

Einigung bei Tankkarten
Die Tankstellen-Riesen BP/Aral und TOTAL sind übereingekommen, die Tankkarten des anderen Anbieters in Zukunft zu akzeptieren; und das europaweit. Mit der Einigung können Autofahrer bald mit den BP- und Aral-Tankkarten an TOTAL Tankstellen in Deutschland, den Benelux-Ländern, Frankreich und Polen bezahlen. Im Gegenzug ist die TOTAL Tankkarte dann an den BP- und Aral-Tankstellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Großbritannien, Luxemburg, den Niederlanden und Polen gültig. Die Übereinkunft soll laut ARAG Experten im Laufe dieses Jahres in Kraft treten und so bis zum Jahresende 4.000 zusätzliche Tankstellen von BP/Aral und TOTAL für Tankkarten-Nutzer verfügbar machen.

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Kindergeld 2018: Wer kriegt wie viel?
Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt steuerpflichtig sind, erhalten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) Kindergeld als Steuervergütung. Kindergeld gibt es grundsätzlich
-für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
-für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr,
-für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Derzeit wird Kindergeld in Deutschland für rund 17 Millionen Kinder gezahlt. Es wird einkommensunabhängig gezahlt, ist allerdings nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Es beträgt seit dem 1. Januar 2018 zwei Euro mehr pro Kind als im Vorjahr:
-für das erste und zweite Kind monatlich 194 Euro
-für das dritte Kind monatlich 200 Euro
-für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 225 Euro

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Versicherungskennzeichen werden blau!
Mofas und Kleinkrafträder (Mopeds) dürfen vom 1. März 2018 an nur noch mit blauen Versicherungskennzeichen gefahren werden. Die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wie jedes Jahr zum 1. März brauchen Mofa-, Moped- und Mokickfahrer ein neues Versicherungs-Kennzeichen, denn pünktlich zu diesem Zeitpunkt beginnt für sie das neue Versicherungsjahr. Das gilt laut ARAG Experten übrigens unter anderem auch für Motorroller, Segways, Quads und schnellere E-Bikes bzw. S-Pedelecs. Im Unterschied zu Motorrädern müssen diese Fahrzeuge mit Motorvolumen bis zu 50 Kubikzentimeter (ccm) und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht über das Straßenverkehrsamt gemeldet werden. Es besteht allerdings die vom Gesetzgeber geforderte Versicherungspflicht gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Wer nach dem 28. Februar noch mit einem veralteten Kennzeichen vom vergangenen Versicherungsjahr unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Haftpflicht-Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar.

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Gefahrenquelle Ethanolkamin
Kamine und Öfen, die mit Bio-Ethanol betrieben werden, erfreuen sich im Winter besonderer Beliebtheit. Doch diese Geräte sind nicht ganz ungefährlich. Verpuffungen und Brände, ausgelöst durch ein schadhaftes Gerät oder den unsachgemäßen Umgang mit Ethanol, machten bereits mehrfach Schlagzeilen. Auch das Kohlenmonoxid, das beim Verbrennen entstehen kann, ist tückisch: Das hochgiftige Gas ist geruchlos und breitet sich unbemerkt aus, weshalb Ethanol-Geräte nur in gut durchlüfteten und keinesfalls in geschlossenen Räumen betrieben werden dürfen. Der Nutzen solcher Öfen und Kamine ist hingegen fragwürdig, denn zum Heizen eignen sich die Geräte kaum. Wer auf die heimelige Atmosphäre einer Feuerstelle trotzdem nicht verzichten möchte, sollte unbedingt prüfen, ob das ausgewählte Modell der DIN 4734 entspricht. Prüfgesellschaften zertifizieren Geräte beispielsweise nach dieser Norm und vergeben entsprechende Prüfsiegel für Öfen und Kamine, die sicherheitstechnisch unbedenklich sind. Achten sollten Verbraucher auch darauf, dass das Gerät nicht mehr als einen halben Liter Ethanol in der Stunde verbrennt. Auch der Brennstoff muss bestimmten Sicherheitsstandards genügen und die Hinweise der Hersteller zum Brennstoff sollten auf jeden Fall Beachtung finden, so die ARAG Experten, denn der Brennstoff sollte zu mindestens 96 Prozent aus Ethanol bestehen.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

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