Pflegesituation – Armutsfalle für Angehörige

Osnabrück (news4germany) – Wer seinen pflegebedürftigen Vater oder seine pflegebedürftige Mutter aus Zeitmangel nicht selbst pflegen kann, der muss oft einen passenden Heimplatz suchen. Pflege rund um die Uhr kann dort aber enorme Kosten produzieren. Und nicht alles zahlt die Kasse. Wer aber muss den Rest bezahlen?

Mehr als 80% aller Pflegebedürftigen sind nach Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden älter als 65 Jahre. Bei vielen Pflegebedürftigen ist eine mehrstündige Pflege pro Tag notwendig. Bei einem großen Teil der Pflegefälle ist sogar eine Pflege rund um die Uhr angezeigt. Dabei werden je nach Heimplatz weit mehr als 3.000 Euro bei Pflegestufe III pro Monat fällig. Ein solch hoher Betrag wird aber von der gesetzlichen Pflegeversicherung kaum erstattet. Angehörige können in solchen Fällen erfahrungsgemäß nur mit einer anteiligen Erstattung der Kosten rechnen. Und die beträgt je nach Fall nicht einmal 50%. Da kann in wenigen Jahren schon ein Eigenteil von insgesamt mehr als 100.000 Euro zusammenkommen.

Was aber passiert, wenn die Angehörigen den anderen erheblichen Teil dieser Kosten nicht aufbringen können? Dann springt der Staat ein und geht in Vorleistung für die Angehörigen. Dennoch aber bleiben die Angehörigen in der Pflicht. Wer als Angehöriger nicht zahlen kann aber noch eigenes Vermögen hat – zum Beispiel eine Immobilie – muss damit rechnen, dass der Staat seine Vorleistungen für anteilige Pflegekosten zurückfordert. Und wenn keine flüssigen Mittel vorhanden sind, dann kann sogar das übrige Vermögen je nach Fall herangezogen werden. Im schlimmsten Fall muss sogar die eigene Immobilie geopfert werden: Ein Alptraum!

„Soweit sollte es erst gar nicht kommen“ warnt Oliver Bruns, AWD-Experte für den Bereich Gesundheitsvorsorge, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Oliver Bruns weiß durch seine jahrelange Expertentätigkeit beim AWD wovon er redet. Schließlich ist der Osnabrücker AWD-Spezialist auch als Ausbilder für die IHK-Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler für die Themen „Gesundheitsversorgung“ und „Einkommenssicherung“ tätig.

Oliver Bruns: „Die gesetzliche Pflegeversicherung hat noch nie den Anspruch erhoben, eine vollständige Deckung der Kosten im Pflegefall zu bieten. Sie hatte immer schon eine Art Teilkasko-Charakter. Alleine aus dieser Überlegung heraus ergibt sich Handlungsbedarf. Eine rechtzeitig abgeschlossene private Pflegezusatzversicherung kann hier verhindern, dass im Pflegefall die Armutsfalle zuschlägt und das Familienvermögen für die nicht gedeckten Pflegekosten herangezogen wird.“
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